Staatsfeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam. All diese Feiertage fallen in den Mai und lassen das Urlauberherz höher schlagen. Viele entscheiden sich bereits für einen Kurzurlaub in den Süden. Die beliebtesten Autoreiseziele sind immer noch Italien, Kroatien und Slowenien. Aber auch Deutschland steht bei Kurzurlaubern hoch im Kurs. Worauf Autofahrer in diesen Ländern besonders Acht geben müssen, haben wir hier für sie zusammengefasst:
Reisepass oder Personalausweis für den Kurzurlaub
Eines der Dokumente muss immer mit, denn der Führerschein alleine reicht nicht aus! Auch wenn es keine direkten Grenzkontrollen gibt, muss man sich im Landesinneren bei Kontrollen ausweisen können. Prinzipiell gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn für Nachbarländer, wie Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreicher eine Ablauffrist bis zu 5 Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietunternehmen entscheiden selbst, wem sie ein Auto vermieten. Der Personalausweis muss immer gültig sein.
Egal welchen Alters, benötigen Kinder einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Wenn sie zB mit ihren Enkelkindern verreisen, brauchen sie eine Vollmacht.
Die grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht. In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird.
Pickerl-Fristen
Grundsätzlich gilt, dass die § 57a Begutachtung in allen EU- und EWR Staaten anerkannt wird. Achtung: Im Ausland gelten die Österreichischen Überziehungsfristen von 4 Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet. Daher nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen!
Warnwesten und Ersatzlampensets
In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwestenpflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland wird mindestens eine Warnweste benötigt, denn die Trageverpflichtung besteht ausschließlich für den Fahrer des Kraftfahrzeugs.
Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED Scheinwerfern. Empfehlenswert ist allerdings, auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ein Ersatzlampenset mitzuführen.
Mautpflichten in Nachbarländer
Italien und Kroatien rechnen mit streckenbezogener Maut ab. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (via Card oder Autopass) sind möglich. Anders ist es in Slowenien hier gibt es „nur“ die Klebevignetten. Die PKW-Maut in Deutschland ist derzeit noch nicht in Kraft. Alle gängigen Vignetten sind in den Prüfzentren der Automobilclubs erhältlich.
Und sonst?
Achten Sie bei Reisen ins Ausland auch immer auf die Treibstoffpreise. Hier kann man sich unter Umständen noch einige Euro sparen.
Achtung auch vor einer gängigen Touristenabzocke in Slowenien und Kroatien: Derzeit vermehren sich wieder Beschwerden, dass nach einem Aufenthalt in diesen beliebten Urlaubsländern Post der örtlichen Behörde zur Begleichung einer Parkstrafe gekommen ist, obwohl der Parkplatz vermeintlich legal war. Daher bei Fahrten mit dem Auto genau darauf achten, wo das Fahrzeug abgestellt wird und vorab über die jeweils örtlichen Park-Vorschriften informieren.
Weitere Länderinformationen, Auskünfte über Mautgebühren oder Spritpreise finden sie auch auf den Seiten des ARBÖ und des ÖAMTC.
(Bilder: Pixabay.com)