Souvenirs gehören einfach dazu zum Urlaub. Aber egal ob bunte Flip Flops, modische Sonnenbrillen oder aufblasbare Gummitiere: an Stränden oder auf wuseligen Märkten verleiten niedrige Preise oft zum Kauf qualitativ minderwertiger Produkte. Nicht selten bestehen bei diesen vermeintlichen Schnäppchen Verletzungsgefahren oder die Produkte enthalten für die Gesundheit gefährliche Schadstoffe. Wer im Urlaub keine böse Überraschung erleben will, sollte ein paar Hinweise nicht außer Acht lassen.
Einfacher Qualitäts-Check für Sonnenbrillen
Sonnenstrahlen können das Auge unwiederbringlich schädigen. In Strandnähe oder auf dem Wasser ist es besonders ratsam, eine Sonnenbrille zu tragen. Denn hier kommt die UV-Strahlung nicht nur von oben, sondern sie wird von allen Seiten reflektiert. Der Kauf beim „fliegenden Händler“ verspricht zwar schnelle Abhilfe gegen blendendes Sonnenlicht, kann aber langfristig Schäden an der Hornhaut und der Linse des Auges verursachen. Denn hier ist das Risiko groß, dass die Gläser der Sonnenbrillen keinen UV-Schutz haben.
„Sonnenbrillen sollten am besten direkt beim Optiker gekauft werden. Dort kann man sich auf die Qualität der Brillengläser verlassen und der Fachhändler geht auf die individuellen Bedürfnisse des Brillenträgers ein“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands (VdTÜV).
So eignen sich für Wassersportler eher polarisierte Brillengläser, die die Wahrnehmung von Kontrasten erleichtern. Golfer oder Tennisspieler sollten im Urlaub hingegen eher auf farbig getönte Gläser setzen, weil sich die Bälle auf diese Weise besser vom Hintergrund abheben.
Wer erst am Urlaubsort zum Brillenkauf kommt, kann einen einfachen Qualitäts-Check durchführen: Die Brille aufsetzen und eine gerade Linie fixieren. Verzerrt der Blick durch die Brillengläser die Linie, ist dies ein erstes Anzeichen für schlecht verarbeitete Gläser. Auch unscharfe Sichtbereiche oder Einschlüsse in den Gläsern sind Indizien für schlechte Qualität. Aufkleber mit den Angaben „UV 400“ oder „100 % UV-Schutz“ auf der Sonnenbrille sprechen dafür, dass die Sonnenbrille über einen ausreichenden Schutz verfügt.
Gummitiere und anderes Spielzeug
Ob aufblasbares Gummitier, Schwimmflügel, Stofftier oder Spritzpistolen – viele Souvenirs würden einer TÜV-Produktprüfung im Labor nicht standhalten. So fallen diverse Spielzeuge durch die Brandprüfung. Andere Produkte beinhalten gesundheitsgefährdende Weichmacher oder enthalten Einzelteile, die Kleinkinder verschlucken könnten.
Gerade bei Schwimmhilfen sollte man auf das GS-Zeichen achten, weil im Notfall ein Kinderleben von der Sicherheit des Produkts abhängen kann. Stofftiere sollten vor der ersten Nutzung bei niedriger Temperatur gewaschen werden. So lassen sich möglicherweise enthaltene Schadstoffe reduzieren. Von Spielsachen, die unangenehm riechen, sollte man am besten gleich die Finger lassen. Gleiches gilt für Spielzeug mit scharfen Ecken und Kanten.
Ein gutes Zeichen ist es, wenn dem Produkt Bedienungs- und Warnhinweise in mehreren Sprachen beiliegen. Bestehen hinsichtlich der Qualität und Sicherheit Zweifel, sollten sie sich lieber für ein anderes Souvenir entscheiden.
Allergene in Textilien und Schuhen
Auch beim Kauf von Kleidung und Schuhen sollte man vorsichtig sein. Sie können Rückstände von bestimmten Färbemitteln oder Gerbstoffen aufweisen, die bei längerem Hautkontakt Allergien auslösen oder Hautkrankheiten verursachen können.
„Wer ein Kleidungsstück auf dem Markt oder am Strand erworben hat, sollte es vor dem ersten Tragen gründlich waschen. So werden Schadstoffe oder Krankheitserreger aus den Textilen entfernt und damit mögliche allergische Reaktionen vermieden. Kleinkinder sind besonders gefährdet, hier sollte besondere Vorsicht gelten“, informiert Bühler.
Kennzeichen und Prüfzeichen bieten Orientierung beim Kauf von Souvenirs
Wenn ein Hersteller sein Produkt mit dem CE-Kennzeichen versieht, bestätigt er noch vor der Markteinführung, dass seine Ware allen gültigen EU-Richtlinien entspricht. Vielen Verbrauchern ist aber nicht bekannt, dass die CE-Kennzeichnung kein Prüfzeichen, sondern eine so genannte Herstellerselbsterklärung ist.
Bessere Orientierung bietet Verbrauchern das Zeichen für „Geprüfte Sicherheit“ (GS-Zeichen). Dieses wird auf einem Produkt immer durch ein Logo ergänzt, zum Beispiel von dem TÜV-Unternehmen, dass die Ware als unabhängige Stelle geprüft hat. Fehlt am Produkt die entsprechende Angabe über das Prüfinstitut neben dem Prüfzeichen oder sind keine Hersteller- oder Importeur-Angaben angegeben, sollte vom Kauf abgesehen werden.
Vorsicht bei Strandfunden und Kunst
Beliebte Souvenirs, für die man eine Bewilligung benötigt, sind unter anderem Schmuck aus verschiedenen Korallenarten, Produkte aus Reptilienhaut wie Gürtel oder Handtaschen, Schlüsselanhänger mit eingegossenen Seepferdchen oder auch Objekte aus Wildvogel-Federn. Auch bei Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten – diese dürfen in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden.
Generell gilt auch hier: Im Zweifelsfall sollte man vom Kauf lieber Abstand nehmen – was übrigens auch für Strandfunde gilt – unter Muscheln und Schnecken können nämlich geschützte Arten sein.
Außerdem sollte man sich hinsichtlich der landesspezifischen Bestimmungen zur Ausfuhr bestimmter Produkte informieren: So ist beispielsweise in Kroatien die Ausfuhr von Kultur- und Kunstgegenständen sowie von Trüffeln ohne Genehmigung verboten. Und in Griechenland darf man keine Antiquitäten ohne Genehmigung des griechischen Kulturministeriums ausführen.
Zollfreigrenzen beachten
Unbedenkliche Souvenirs sind unter anderem Handwerk aus Draht und Blech, Flechtarbeiten wie Körbe und Tischsets, Schmuck aus Glas und Steinen, Töpferwaren und Steinskulpturen. Doch auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden – nämlich dann, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird.
Bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern dürfen Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von maximal 430,- Euro bei Flugreisenden bzw. maximal 300,- Euro bei anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden. Prinzipiell sollte man auch für alle Einkäufe die Rechnungen parat haben – sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt.
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