eMail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud – wer im Internet unterwegs ist, hinterlässt eine Spur an Daten, die oft über den Tod hinaus bestehen bleibt. Die wenigsten Nutzerinnen und Nutzer legen zu Lebzeiten fest, was mit diesen Daten nach dem Ableben geschehen soll. Die ISPA bietet mit der Broschüre „Digitaler Nachlass“ Unterstützung für Hinterbliebene beim Umgang mit dem digitalen Erbe und gibt praktische Tipps für die eigene Vorsorge.
Die Daten im Internet bleiben – außer sie werden «aktiv» gelöscht
Das Leben ist vergänglich, für jede/ n von uns. Mit dem Tod eines Menschen verbinden wir Trauer, Begräbnis aber auch Nachlass. Auf der einen Seite – sofern vorhanden – regelt ein Testament den Umgang mit dem Nachlass und dem Erbe. Auf der anderen Seite ermöglicht das Begräbnis den Angehörigen und Freunden ein Trauern und Abschied nehmen.
Gerade auch mit dem Siegeszug der „neuen“ Kommunikationsmitteln im Internet verändert sich aber auch der Umgang mit dem Tod. Mittlerweile tragen sich Userinnen und User in digitalen Kondolenzbüchern ein, zünden online eine Kerze an oder posten Erinnerungen und Trauerbekundungen an die Pinnwand eines Social Media Profils der verstorbenen Person. Trauer passiert immer mehr auch online.
Gleichzeitig können digitale Identitäten ihre Eigentümerinnen und Eigentümer überleben. Oder anders formuliert: die Hinterbliebenen müssen sich zunehmend auch um den digitalen Nachlass der Verstorbenen kümmern.
Digitaler Nachlass – was bedeutet das genau?
[Noch] können sich die wenigsten Menschen unter dem Begriff des digitalen Nachlasses etwas vorstellen. Das liegt [wahrscheinlich] auch daran, dass es keine allgemein gültige Definition gibt, was alles unter diesen Begriff fällt. Als digitaler Nachlass werden – sozusagen sinngemäß – jene Daten bezeichnet, die nach dem Tod einer Userin oder eines Users im Internet weiter bestehen. Dazu zählen Profile in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter, aber auch Partnervermittlungsbörsen, eMail-Konten, Online-Shops wie zum Beispiel Amazon, Online-Banking oder Konten bei Online-Bezahldiensten wie beispielsweise Paypal. Natürlich gehören aber auch Blogs, Domainnamen und Websites dazu, um deren Weiterbestehen, Nutzung oder Löschung sich Hinterbliebene kümmern müssen.
Grundsätzlich gibt es vier Möglichkeiten, wie mit dem digitalen Nachlass umgegangen werden kann:
- Erhaltung des Profils/ Kontos/ Accounts
- Löschung
- Archivierung
- Übertragung der Daten an Angehörige/ Erben/ dritte Personen
Rechtlich ist bis dato nicht eindeutig geklärt, wie mit einer Hinterlassenschaft in der Online-Welt umzugehen ist. Viele Punkte sind noch unklar und die Materie weitgehend ungeregelt – sowohl auf österreichischer als auch europäischer Ebene.
Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Erbrecht in fast allen Staaten der Welt unterschiedlich geregelt ist. So gibt es beispielsweise bereits [große] Unterschiede zwischen Österreich und Deutschland. Verkompliziert wird die Sache zusätzlich, wenn ein Todesfall mehrere Staaten betrifft, zum Beispiel die verstorbene Person in Österreich gelebt allerdings einen eMail-Dienst eines US-amerikanischen Unternehmens genutzt hat.
Wie sorge ich vor? Dokumentation der Daten im Internet als erster Schritt
„Meist wissen die Angehörigen weder auf welchen Plattformen der oder die Verstorbene im Internet aktiv war, noch was deren Benutzernamen und Passwörter bei den diversen Online-Diensten waren“, erläutert ISPA Generalsekretär Maximilian Schubert die Problematik. Wer sich rechtzeitig mit der Thematik auseinandersetzt kann den digitalen Fußabdruck, der über den eigenen Tod hinaus bestehen bleibt, selbst bestimmen.
„Es macht auch ohne konkreten Anlass Sinn, für sich selbst eine Liste der Dienste, bei denen man sich im Internet angemeldet hat, zusammenzustellen und regelmäßig zu aktualisieren. Auf diese Weise behält man den Überblick über seine Onlineaktivitäten und hat den ersten Schritt für die Vorsorge bereits erledigt“, rät Schubert. Zudem kann diese Dokumentation den Hinterbliebenen im Ernstfall viel Stress und Unklarheit ersparen.
Oft ist einem selbst gar nicht bewusst, wo man überall registriert ist. Um eine möglichst vollständige Liste anzufertigen, kann es helfen, sich über einen längeren Zeitraum hinweg beim täglichen Surfen zu notieren, welche Dienste man nutzt, auf welchen Seiten man sich einloggt und welche Login-Daten man jeweils verwendet.
Unterschiedliche Verfahren als große Herausforderung für Hinterbliebene
Eine zusätzliche Hürde für die Hinterbliebenen entsteht dadurch, dass sich Plattformbetreiber vor geschmacklosen Scherzen und Betrugsversuchen schützen müssen. „Es kann auf die Nutzerinnen und Nutzer so wirken, als ob die Verfahren rund um den digitalen Nachlass teilweise sehr bürokratisch und oftmals unnötig kompliziert sind. Diese sind jedoch notwendig, um Missbrauch zu vermeiden“, erklärt Schubert.
Gibt es keine Liste bzw. Regelung hinsichtlich des digitalen Nachlasses, kann man mittlerweile auch die Dienste so genannter „Online-Bestatter“ in Anspruch nehmen. Diese Firmen bieten als Dienstleistung für die Angehörigen, das Internet nach Onlineaktivitäten der oder des Verstorbenen zu durchsuchen und sich so um die Löschung von Profilen oder die Kündigung von Verträgen und Mitgliedschaften zu kümmern.
Mittlerweile gibt es auch einige österreichische Anbieter, die die Verwaltung des digitalen Nachlasses kostenpflichtig anbieten, vor allem reguläre Bestattungsunternehmen, die ihre Dienste ausweiten.
ISPA Broschüre informiert im Detail
Die Broschüre wurde im Rahmen des EU-geförderten Projekts Saferinternet.at vom Provider-Verband herausgegeben und liegt bereits in der achten, aktualisierten Auflage vor.
Die aktuelle Version des Leitfadens „Digitaler Nachlass“ können sie HIER kostenlos downloaden.
(Bilder: Pixabay.com)