Auch wenn es im Moment beinahe unmöglich ist, Fernreisen zu machen – die meisten Länder halten ihre Grenzen für europäische Reisende immer noch geschlossen und es ist schwierig, abzusehen, wann und in welcher Art und Weise in Zukunft wieder Kreuzfahrten gemacht werden können – wird das nach der Entwicklung und Produktion eines Impfstoffs gegen Covid-19 doch wieder möglich sein. Dann werden aber trotz aller Änderungen, die jetzt im Zuge der Grenzschließungen eingeführt wurden, für Reisen in eine Anzahl von Ländern trotzdem noch Visa oder vergleichbare [Ein-]Reisegenehmigungen benötigt. Diese müssen oft bereits vor der Abreise beantragt und erhalten werden.
Visum vor der Abreise beantragen
Das bedeutet vor allem bei Kreuzfahrten, dass Reisende vor der Abreise darauf achtgeben müssen, welche Visa Sie beantragen müssen – und manchmal auch, bei welcher Institution. Bei Kreuzfahrten müssen Visa nämlich oft schon lange im Voraus verfügbar sein, da die Kreuzfahrtredereien oft bereits Wochen vor der Abfahrt das sogenannte Schiffsmanifest ausgefüllt haben wollen – und eben dafür müssen die benötigten Visa für die verschiedenen Häfen bereits verfügbar sein.
Für Nordamerika benötigen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union kein echtes Visum, da EU-Bürger mit einem vereinfachten Verfahren mit einer einfachen Reisegenehmigung [dem ESTA für die USA und der eTA für Kanada] in diese Länder reisen können. Die [Ein-]Reiseerlaubnis ESTA für die USA ist für eine Kreuzfahrt völlig ausreichend und problemlos zu beantragen. Diese ist außerdem zwei Jahre lang gültig ist und kann auch online beantragt werden.
Für eine Einreise mit dem [Kreuzfahrt-]Schiff nach Kanada wird nicht einmal eine eTA benötigt, wohl aber, wenn Sie mit dem Flugzeug nach Kanada reisen und ihr [Kreuzfahrt-]Schiff in Kanada ablegt. Beide [Ein-]Reisegenehmigungen können lange im Voraus und einfach vom Computer, Tablet oder Smartphone aus beantragt werden.
Nicht ganz so einfach ist die Einschätzung, welche Visa benötigt werden und wie diese beantragt werden müssen, bei Visa, die für eine Kreuzfahrt in Südostasien notwendig sind. Manche Länder bieten elektronische Visa an, die man einfach von zu Hause aus beantragen kann. Aber der Umstand, dass die Voraussetzungen für die Verwendung der Visa in beinahe jedem Land unterschiedlich sind, führt dazu, dass für manche Länder ein elektronisches Visum ausreicht, in anderen Ländern nicht und in wieder anderen Ländern unter bestimmten Umständen überhaupt kein Visum beantragt werden muss.
Visum für Indien
Für Indien lohnt sich das E-Visum auf jeden Fall. Beachten Sie dabei, dass Indien E-Visa mit einer Gültigkeit von einem Monat, einem Jahr und fünf Jahren anbietet. Ein E-Visum für Indien mit einer Gültigkeit von einem Monat ist zwar billig, aber für eine Kreuzfahrt nicht geeignet. Das Visum mit dieser Gültigkeitsdauer kann frühestens einen Monat vor Reiseantritt beantragt werden. Da das Schiffsmanifest aber oft schon viel früher als einen Monat vor der Abreise ausgefüllt werden muss, ist dieses Visum normalerweise schon wieder ungültig, wenn Ihr Schiff dann in Indien anlegt.
Ein Nachteil bei der Antragstellung auf den offiziellen Webseiten der asiatischen Ausländerbehörden ist, dass die Antragsformulare auf diesen Webseiten alle in englischer Sprache sind. Leider werden manchmal auch Fragen gestellt, die zwar in einem englischsprachigen Umfeld Sinn machen, aber in einem deutschsprachigen vor allem Verwirrung hervorrufen. Was müssen wir uns beispielsweise bei der Frage „Educational Qualification“ unter Wahlmöglichkeiten wie „Higher Secondary“ oder „Professional“ vorstellen?
Hier helfen manchmal Visumanträge, die nicht direkt auf den Webseiten der Visumbehörden gestellt werden, sondern auf den Webseiten von Visumagenturen ausgefüllt werden können. Bei seriösen Agenturen finden Sie Antragsformulare in deutscher Sprache, in denen auch erläutert wird, was mit den Fragen genau gemeint ist. Und zudem werden auch oft Tipps für die Beantwortung der Fragen gegeben.
Visum für Vietnam und Kambodscha
Das ein Jahr lang gültige Visum für Indien ist zumindest ein „Multiple-Entry-Visum“, was bedeutet, dass Sie mit diesem Visum in mehreren Häfen in Indien an Land gehen dürfen. Für Vietnam gibt es zwar auch ein E-Visum, aber das ist ein „Single-Entry-Visum“ – das heißt, dass Sie für jeden Hafen, in dem sie in Vietnam anlegen, ein eigenes E-Visum beantragen müssen. Ab einer bestimmten Anzahl von Häfen in Vietnam wird es dann günstiger, anstelle von E-Visa ein Visum, das in Ihren Reisepass geklebt wird und Sie bei der Botschaft erhalten, zu verwenden.
In Kambodscha dürfen Sie mit einem E-Visum zwar an Flughäfen und an Straßengrenzübergängen einreisen, aber nicht an Seehäfen. Das hat zur Konsequenz, dass Sie, wenn sie vom Schiff aus an Land gehen wollen, vor der Abreise das Visum für Kambodscha bei der Botschaft beantragt und bekommen haben müssen.
Visum für Sri Lanka und China
Für Sri Lanka können Sie durchaus ein E-Visum verwenden, das sowohl auf der Website der Sri-lankischen Ausländerbehörden als auch auf der Website verschiedener Visumagenturen angeboten wird Das elektronische Visum für Sri-Lanka ist ein „Double-Entry Visum“. Da ein Kreuzfahrtschiff erfahrungsgemäß in nicht mehr als zwei sri-lankischen Häfen anlegt, ist dieses Visum für das Anlaufen von Häfen in Sri Lanka zumeist völlig ausreichend.
Für China können Sie aktuell überhaupt kein E-Visum beantragen. Wenn Ihr Kreuzfahrtschiff in einem chinesischen Hafen anlegt, müssen Sie immer vor der Abreise ein Visum, das in Ihren Pass geklebt wird – entweder bei der Botschaft oder bei einer Visumagentur, die Ihnen den Gang zur Botschaft abnimmt – beantragen. Das Visum für China kostet dann leider auch viel mehr als die Visa für die anderen Länder, bei denen Sie zumindest die Möglichkeit der Beantragung eines elektronischen Visums haben.
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