Sommerzeit ist Reisezeit. Und wenn Sie in den Urlaub fahren, sollten Sie auf keinen Fall auf sie vergessen, nämlich auf die e-card. Denn mit der praktischen Karte sind Sie nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet.
Wo gilt die EKVK?
Die EKVK gilt derzeit in den 28 EU-Staaten, in der Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Serbien und Bosnien-Herzegowina. In den beiden letztgenannten Ländern ist sie beim zuständigen Sozialversicherungsträger gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umzutauschen.
So nützen Sie im Fall des Falles die EKVK
Die EKVK kann bei allen Vertragsärzten sowie in öffentlichen Spitälern verwendet werden. Wichtig ist, die Karte gleich vor Behandlungsbeginn vorzuweisen. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet normalerweise direkt mit der jeweiligenGebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, müssen Sie sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Rechnung gibt es von der Krankenkasse dann eine Kostenerstattung.
Zusätzliche Reisekrankenversicherung
Da die ausländischen Sozialversicherungen oft andere Leistungen und Tarife haben und private Behandler die Preise frei bestimmen können, kann es fallweise zu unangenehmen Überraschungen kommen. Wenn Sie Ihr Urlaubsbudget nicht zusätzlich belasten möchten, sollten Sie für den Fall der Fälle eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Viele Leistungen im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote bei Automobilklubs oder Kreditkartenfirmen abgedeckt. Hier ist es empfehlenswert, vorab mal nachzufragen, welche Leistungen ggf. ohnehin schon abgedeckt sind.
Und in anderen Ländern?
Für Reisen in die Türkei und Montenegro gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein, der bei der Arbeitsstelle oder bei den Gebietskrankenkassen aufliegt. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann werden ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse gewährt. Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer zB in die USA oder nach Australien reist und dort ärztliche Behandlung braucht, zahlt die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten vorerst selbst. Die Rechnung können Sie nach Ihrem Urlaub bei der Krankenkasse einreichen.
Reisezeit – wichtig für eine Kostenerstattung
Die Krankenkasse benötigt eine möglichst detaillierte Rechnung. Auf dieser sollten alle medizinischen Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe, etc. samt ihren einzelnen Honoraren angeführt sein. Ebenso ist ein Zahlungsnachweis erforderlich. Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben, verlangen Sie eine Bestätigung über die Kostenerstattung. Mit dieser können Sie dann etwaigen Restkosten bei der privaten Versicherung geltend machen.
Sollten Sie trotzdem im Urlaub Probleme mit der EKVK haben, können Sie sich jederzeit gerne an Ihren Versicherungsträger wenden. Die Experten dort schauen sich jeden Fall speziell an und versuchen, eine Lösung zu finden. Hier finden Sie Informationen über alle heimischen Sozialversicherungsträger inkl. sämtlicher Kontaktmöglichkeiten.
(Bilder: Pixabay.com)