Wenn Sie in Ihrem Umfeld eine Pflege bedürftige Person haben, ist eventuell eine 24-Stunden-Betreuung nötig. (Informationen zu Fördermöglichkeiten dazu finden Sie hier.) Bevor Sie eine Entscheidung für oder gegen diese Betreuungsform treffen (müssen), lesen Sie hier, welche Tätigkeiten eine 24-Stunden-Betreuungskraft überhaupt übernehmen darf:
Tätigkeitsbereich einer 24-Stunden-Betreuung
- Haushaltsnahe Tätigkeiten wie einkaufen, kochen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten und Botengänge, für ein gesundes Raumklima sorgen, Pflanzen und Tiere betreuen, waschen, bügeln, etc.
- Unterstützung bei der Lebensführung, Gestaltung des Tagesablaufs, Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
- Gesellschaft leisten, mit der Pflege bedürftigen Person Gespräche führen, aufrecht erhalten gesellschaftlicher Kontakte, begleiten bei diversen Aktivitäten
- Führen des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die getätigten Ausgaben für die betreute Person
- Praktische Vorbereitung der betreuungsbedürftigen Person auf einen Ortswechsel, beispielsweise einen Urlaub oder einen vorübergehenden Krankenhausaufenthalt
Sofern keine medizinischen und/ oder pflegerische Gründe dagegen sprechen, dürfen 24-Stunden Betreuer auch folgende Tätigkeiten durchführen:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen, Transfer
WICHTIG: Ob medizinische bzw. pflegerische Gründe gegen die Ausübung dieser Tätigkeiten sprechen, sollten Sie in jedem Fall mit dem Hausarzt des Betroffenen klären! Gibt es medizinische bzw. pflegerische Gründe, die gegen eine Ausübung bestimmter Tätigkeiten sprechen, müssen diese von einem Arzt bzw. von einer diplomierten Pflegefachkraft delegiert/ übertragen werden.
Diese Tätigkeiten dürfen nicht gemacht werden
Folgende Tätigkeiten dürfen 24-Stunden Pflegekräfte nicht machen, außer sie wurden ihnen von einer diplomierten Pflegefachkraft bzw. einem Arzt delegiert/ übertragen:
- Jegliche pflegerische Tätigkeiten
- Folgende ärztliche Tätigkeiten
- Verabreichung von Medikamenten
- Anlegen von Bandagen und Verbänden
- Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona
- Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
- Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifens
- einfache Licht- und Wärmeanwendungen sowie
- weitere einzelne ärztlicheTätigkeiten, sofern diese einen – zu den in den eben genannten Tätigkeiten – vergleichbaren Schwierigkeitsgrad oder vergleichbare Anforderungen aufweisen
Quelle: sozialministerium.at , Stand Juli 2016
Weitere Informationen, Voraussetzungen für eine Förderung, Anträge und Formulare, etc. finden Sie HIER auf der Seite des Sozialministeriums.
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