Seit 1. November gilt in Österreich die situative Winterausrüstungspflicht – das bedeutet, dass Autofahrer bei winterlichen Fahrbedingungen Winterreifen montiert haben müssen. Wer für den Winterurlaub einen Trip ins benachbarte Ausland plant, sollte sicher gehen, sein Auto so ausgerüstet zu haben, wie es dort gesetzlich vorgeschrieben ist – denn die Bestimmungen sind mitunter abweichend. Lesen Sie hier die wichtigsten Regelungen in unseren Nachbarländern.
Winterausrüstung – Pflichten in Deutschland, Slowakei
In beiden Ländern gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind in der Slowakei nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist. Die Verwendung von Spikes ist in beiden Ländern verboten.
Tschechische Republik
Hier gilt vom 1. November bis zum 31. März des Folgejahres eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Schnee, Eis und Matsch sowie generell bei Temperaturen unter vier Grad müssen auf allen Achsen Winterreifen montiert sein. Zudem kann auf einigen Straßen eine Winterreifenpflicht – unabhängig von winterlichen Straßenverhältnissen – durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben sein. Die Verwendung von Schneeketten ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Italien, Südtirol
In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. So können die einzelnen Provinzen den Zeitrahmen und die Strecken, für die die Winterreifenpflicht gilt, frei bestimmen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach den Wetterbedingungen angeordnet wird, obliegt den einzelnen Regionen. Auf die jeweiligen Regelungen – auch auf eine etwaige Schneekettenpflicht – wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßenverhältnissen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auf den Straßen im Stadtgebiet von Bozen und auch auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt von 15. November bis 15. April eine allgemeine, witterungsunabhängige Winterreifenpflicht. Motorräder dürfen in Südtirol bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall grundsätzlich nicht fahren. Im Aosta-Tal müssen zwischen 15. Oktober und 15. April Winterreifen verwendet oder zumindest Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden.
Schweiz
Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs sein und einen Unfall haben, kommt eine erhebliche Mithaftung in Betracht. Schneeketten sind – zumindest auf zwei Antriebsrädern – verpflichtend anzubringen, wenn auf der jeweiligen Strecke entsprechende Verkehrszeichen darauf hinweisen. Spikes sind von 1. November bis 30. April erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen und Schnellstraßen mit Ausnahme der Autobahnabschnitte zwischen Thusis und Mesocco sowie Göschenen und Airolo.
Slowenien
Die Nutzung von Winterreifen ist von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Sommerreifen dürfen in Kombination mit Schneeketten verwendet werden. Für alle im Winter genutzten Reifen gilt eine Mindestprofiltiefe von drei Millimetern. Spikes sind in Slowenien nicht erlaubt.
Ungarn
In Ungarn gibt es keine generelle Vorschrift zur Montage von Winterreifen. Aber Vorsicht bei winterlichem Wetter, eine entsprechende Beschilderung kann die kurzfristige Nutzung von Winterreifen bzw. Schneeketten vorgeben. Es kann auch passieren, dass die Mitnahme der Schneeketten an der Grenze bei starkem Schneefall kontrolliert wird. Hat man dann keine Ketten an Bord, kann die Einreise verweigert werden.
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