Manchmal geht beim Reisen etwas schief. Ein Flug hat Verspätung, fällt aus bzw. wird komplett annulliert, und sie stehen da und haben keinen „Plan B“. Gut, dass es für derartige Fälle die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, kurz apf, gibt. Sie verhilft Passagieren und Fahrgästen kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen sorgt die apf für rasche Lösungen und Entschädigungen.
Klare Regelungen für Fluggäste
Wird ein Flug annulliert, müssen Passgiere die Wahl haben,
- entweder, ihre Ticketkosten rückerstattet zu bekommen,
- oder sich auf anderem Weg ans gewünschte Ziel bringen zu lassen
- oder zum Ausgangsort zurücktransportiert zu werden.
Leider kommt es aber immer wieder vor, dass Fluglinien diese Optionen nicht anbieten. Sie erstatten den Betroffenen einfach die Ticketkosten des Fluges – ohne Umbuchungsangebot. In diesem Fall sind Airlines aber verpflichtet, Passagieren den Differenzbetrag zum ursprünglich gebuchten Ticket zu erstatten, wenn sich Betroffene selbst um eine Alternativbeförderung kümmern müssen.
Ausgleichszahlung bis zu € 600,-
Darüber hinaus sind Fluglinien bei Annullierungen – wenn Passagiere nicht mindestens 14 Tage vorher über diese informiert werden – grundsätzlich zur Zahlung einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen € 250,- und € 600,-. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden.
Werden Reisende allerdings früh genug über die Annullierung informiert besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichzahlung. Allerdings haben Passagiere das Recht darauf einen Alternativflug in einem bestimmten Zeitrahmen angeboten zu bekommen. Weiters besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn die Fluglinie sieben bis 14 Tage vorher über die Annullierung informiert und der Alternativflug maximal zwei Stunden früher als planmäßig abfliegt und maximal vier Stunden später ankommt. Werden Passagiere weniger als sieben Tage zuvor über die Annullierung informiert, darf der Abflug maximal eine Stunde früher als ursprünglich geplant und die Ankunft höchstens zwei Stunden später erfolgen.
Außerdem müssen Fluglinien Hotel und Verpflegung anbieten, wenn dies aufgrund einer Übernachtung oder längeren Wartezeit notwendig ist. Sollte die Fluglinie diese Betreuungsleistungen nicht von sich aus zur Verfügung stellen, empfiehlt die apf, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und zurückerstattet zu bekommen.
Passagierrechte auf der Homepage der apf abrufbar
Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. Wie die Erfahrung zeigt, passiert das in der Praxis aber nicht immer. Aufgrund der bei der apf eingelangten Beschwerden zeigt sich, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie Ansprüche grundsätzlich in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen. Ferner berufen sich Fluglinien immer wieder auf außergewöhnliche Umstände und verweigern eine Entschädigung.
Auf ihrer Website unter www.passagier.at hat die apf umfassende Informationen über Passagierrechte zusammengetragen, damit sich Passagiere einfach und verständlich über ihre Rechte informieren können. Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-Beschwerdeformular bei der apf eingebracht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben und Verkehrsunternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen.
Beschwerden sind schriftlich bei der apf einzubringen. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter auch telefonisch unter +43 1 5050707-740 zur Verfügung.
Die wichtigsten Fälle, in denen die apf vermitteln kann, sind
- Entschädigungen für Verspätungen,
- Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
- fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
- die Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zB bei fehlender Hilfeleistung.
Darüber hinaus vermittelt die apf im Bahnverkehr auch etwa bei Strafzahlungen (zB für fehlende Tickets), Erstattungen von (zB nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.
Aber sehen sie am besten selbst in dem kurzen Video, wo ihnen die apf im Fall des Falles helfen kann.
(Bilder: Pixabay.com, Video: BMVITube)