Ab Montag, dem 25. Jänner 2021, besteht für Personen ab 14 Jahren die Pflicht, in vielen Bereichen eine FFP2-Maske bzw. eine höherwertige Maske zu tragen. Das gilt nicht nur für öffentliche Verkehrsmittel und den Handel, sondern etwa auch für geöffnete Dienstleistungsbetriebe wie Kfz-Werkstätten, Behördengänge, Märkte und Fahrgemeinschaften. Auch wer Speisen aus Lokalen oder Kantinen abholt, muss eine FFP2-Maske tragen.
Unter 14-Jährige sowie Schwangere dürfen statt einer FFP2-Maske auch einen normalen Mund-Nasen-Schutz tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht generell ausgenommen. Aber wie sicher schützen FFP2-Masken wirklich vor dem Corona-Virus bzw. wie unterscheiden sie sich von anderen Mund-Nasen-Schutzmasken? Und worauf ist beim Kauf zu achten? Lesen sie hier, was sie über die FFP2-Masken wissen müssen.
Mit FFP2-Masken gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus
Seit einigen Wochen breitet sich die neue Corona-Virus-Mutation B.1.1.7 rasant von England ausgehend über dem Kontinent aus. Mittlerweile gibt es auch in Österreich zahlreiche bestätigte Fälle dieser Virus-Variante. Der signifikanteste Unterschied zum „normalen“ SarS-CoV-2 Virus: B.1.1.7 ist um bis zu 70 Prozent ansteckender. Nicht zuletzt aufgrund dieser gefährlichen Mutation gilt bis 7. Februar ein strenger Lockdown [Stand: 22.01.2021].
Dieser sieht unter anderem eine Vergrößerung des Mindestabstandes an öffentlichen Orten zu anderen Personen von 1 auf 2 Meter vor. Davon ausgenommen sind lediglich Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartnerinnen/ Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.
Und, wie eingangs ausgeführt, ist ab 25. Jänner 2021 das Tragen einer FFP2-Maske – oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske – für folgende Bereiche verpflichtend:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrgemeinschaften
- Seil- und Zahnradbahnen
- Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels [sofern geöffnet] sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe [körpernahe Dienstleistungen bleiben weiterhin untersagt]
- Märkte [indoor und outdoor]
- Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
- Gastronomie – sofern geöffnet [zum Beispiel beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen]
- Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet [in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption, gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken]
„Filtering Face Pieces“, kurz FFP
FFP ist eine Abkürzung und steht für Englisch „filtering face pieces“. Diese Masken sind grundsätzlich partikelfiltrierende Halbmasken und werden ursprünglich als Staubschutzmasken vor allem auf Baustellen eingesetzt. Darüber hinaus werden FFP-Masken im medizinischen Bereich von Pflegekräften und/ oder ärztlichem Personal als Schutz bei der Behandlung infizierter Patientinnen und Patienten angewendet.
FFP-Masken können bis zu 99 Prozent der Partikel in der Umgebungsluft auffangen. In der Maske befindet sich eine spezielle Filterschicht aus Vlies, die elektrostatisch aufgeladen ist. So können nicht nur größere Partikel, sondern auch deutlich kleinere Aerosol-Tröpfchen aus der Ein- und Ausatemluft abgefangen werden.
Je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters werden die Klassen FFP1, FFP2 und FFP3 unterschieden:
- FFP1-Masken
filtern über 80 Prozent der Schadstoffe in der Atemluft; - FFP2-Masken
filtern mehr als 94 Prozent der Schadstoffe und Aerosole; - FFP3-Masken
filtern bis zu 99 Prozent der Schadstoffe und Aerosole.
Filtrierende FFP-Masken gibt es darüber hinaus mit und ohne Atemventil. Letztere filtern sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft. Sie schützen daher nicht nur den Träger, sondern auch andere Menschen im näheren Umfeld. Gerade in Bereichen, wo sich viele Menschen auf engem Raum drängen, senkt eine FFP2-Maske das Risiko einer Infektion. Eine Maske mit Ventil dagegen filtert die ausgeatmete Luft nicht und bietet daher deutlich weniger Fremdschutz.
Was gilt beim Tragen einer FFP2-Maske und deren Handhabe?
Anders als eine einfache Mund-Nasen-Schutzmaske, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen kann, bieten FFP-Masken einen besseren Schutz vor Infektionen. Eine richtig angelegte FFP2-Maske schließt dicht am Gesicht ab – nur so bieten sie einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen.
Damit die Filterleistung in vollem Umfang gewährleistet ist, muss die FPP2-Maske zur Gesichtsgröße passen und richtig angelegt werden [über Mund und Nase, Nasenclip an den Nasenrücken anpassen]. Nur bei einem glatt rasierten Gesicht ist ein optimaler Dichtsitz gewährleistet. Dem Robert-Koch-Institut zufolge beeinträchtigen sowohl ein Vollbart als auch ein Dreitagebart die Schutzwirkung der Masken.
Die Schutzwirkung von FFP2-Masken nimmt mit zunehmender Durchfeuchtung ab. Neben natürlichen Einflüssen wie feuchtem Wetter passiert das zwangsläufig durch die Atmung des Benutzers/ der Benutzerin. Durchfeuchtete FFP2-Masken sollen kontaminationsfrei entsorgt und gegen frische Masken getauscht werden.
FFP2-Masken sind grundsätzlich ein Einmalprodukt und als Arbeitsschutzprodukt gedacht. Allerdings kann bei einer kurzen Verwendung zu Privatzwecken – etwa beim Benutzen der öffentlichen Verkehrsmittel oder dem Einkauf im Handel – auch die mehrfache Verwendung derselben Maske durch dieselbe Person vertreten werden. Die Masken müssen dabei zum Trocknen frei an der Luft hängen.
HINWEIS
Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Alle bisher geltenden Schutzmaßnahmen [Abstand halten, Hände waschen] müssen also auch weiterhin beachtet werden, um das Risiko einer Ansteckung auf ein Minimum zu senken.
FFP2, N95, KN95 – was ist der Unterschied?
Wenn sie online nach dem Begriff „FFP2-Maske“ suchen, werden sie rasch auch auf Masken mit der Bezeichnung KN95 oder N95 stoßen. Dabei handelt es sich um ähnliche Schutzklassen-Bezeichnungen für partikelfiltrierende Halbmasken aus verschiedenen Ländern:
- FFP2-Masken erfüllen die Qualitätsanforderungen gemäß der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009.
- Die US-amerikanischen N95-Masken [„not resistant to oil“] werden nach dem Standard 42 CFR Part 84 des National Institute for Occupational Safety and Health [NIOSH] zugelassen.
- KN95-Masken [„non-powered air-purifying particulate respirator“] stammen aus China und entsprechen der Norm GB2626-2006 der Standardization Administration of the People’s Republic of China [SAC].
Diese Normbegriffe bezeichnen vergleichbare, aber nicht identische Zertifizierungs- und Zulassungsanforderungen unterschiedlicher Herstellungsländer. Dabei sind allerdings die Standards sehr ähnlich, sprich alle drei Maskentypen bieten einen vergleichbaren Schutz vor luftgetragenen Partikeln. Da N95 und KN95-Masken jedoch keiner europäischen Norm unterliegen, gibt es dazu auch keine europäische Qualitätskontrolle. Sie sind also möglicherweise nicht getestet und sind daher rechtlich als „simpler“ Mund-Nasen-Schutz zu beurteilen.
Darauf ist beim Kauf einer FFP2-Maske zu achten
Wer sich eine FFP2-Maske kauft, sollte auf jeden Fall die Angaben auf der Maske auf Vollständigkeit überprüfen:
- Hersteller
Daten zur Herkunft wie Hersteller- und Produktname sollten auf der Maske vorhanden sein. - Norm
Die entsprechende Norm des Herkunftslandes sollte aufgedruckt sein: zum Beispiel EN 149:2001+A1:2009. - Schutzklasse
Auf der Maske sollte angegeben sein, ob es sich zum Beispiel um eine FFP2- oder FFP3-Maske handelt. - Prüfkennzeichnung
Geprüfte Masken aus der EU sollten das CE-Kennzeichen aufweisen, gefolgt von einer vierstelligen Prüfnummer der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Die Nummer können sie auf der Webseite der Europäischen Kommission überprüfen. - Haltbarkeit
Achten sie schließlich auch auf das Ablaufdatum der Maske. Jeder FFP2-Maske sollte zudem eine Gebrauchsanleitung beigelegt sein.
Kann man FFP2-Masken öfter als 1x verwenden?
Wie bereits erwähnt sind FFP-Masken eigentlich Einwegprodukte und sollten nicht wiederverwendet werden. Da es für den privaten Gebrauch von FFP2-Masken bislang keine konkreten Vorgaben hinsichtlich der Verwendungsdauer gibt, kann man sich an den Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventionsmedizin [ÖGHMP] orientieren.
Diese empfiehlt unter anderem folgendes:
- Solange eine FFP-Maske nicht durchfeuchtet, nicht beschmutzt oder kontaminiert und nicht beschädigt ist, behält sie ihre volle Funktionstüchtigkeit.
- Die durchgehende Tragezeit von FFP-Masken ohne Atemschutzventil ist auf 75 Minuten begrenzt.
- Die Erholungsdauer bzw. Tragepause beträgt 30 Minuten bei einer vorherigen 75-minütigen Tragedauer.
- Tragepausen sollen möglichst im Freien oder in einem gut durchlüfteten Raum stattfinden, wobei das Abstand halten von mindestens 2 Metern wichtig ist. In geschlossenen Räumen ist es empfehlenswert, während der Zeit der Tragepause wenigstens einen einfachen Mund-Nasenschutz zu verwenden, um das Infektionsrisiko zu minimieren.
- Durchfeuchtete FFP-Masken sollen umgehend kontaminationsfrei entsorgt und gegen frische Masken getauscht werden.
- Man kann allerdings davon ausgehen, dass eine nur durch den Wasserdampf der Ausatemluft feucht gewordene Maske noch ein zweites und vielleicht ein drittes Mal von derselben Person[!] verwendet werden kann. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Maske gut getrocknet ist, weder beschmutzt, kontaminiert und/ oder verformt ist und diese nach wie vor dicht über Mund und Nase sitzt.
(Bilder: Pixabay.com)