Sommerzeit ist Urlaubszeit. Und irgendwie gehört es auch zum Urlaub dazu, seinen Lieben zu Hause etwas aus dem „Land der Urlaubsträume“ mitzubringen. Sehr beliebt dabei sind unter anderem auch pflanzliche Urlaubssouvenirs. Exotische Pflanzen wie Orchideen oder besonderes Obst und Gemüse, wie zum Beispiel Mangos aus Ägypten oder frische Weinblätter aus der Türkei werden oft als Souvenirs für Familie und/ oder Freundeskreis aus dem Urlaub mit nach Hause genommen.
Pflanzen, Pflanzenteile, Blumen, Saatgut sowie pflanzliche Produkte wie zum Beispiel frisches Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern [ausgenommen Schweiz, Liechtenstein und Nordirland] unterliegen jedoch strengen Einfuhrvorschriften bzw. sogar Einfuhrverboten – beispielsweise Zitruspflanzen, Zitrusblätter, Weinreben oder Pflanzkartoffel. Damit soll vor allem verhindert werden, dass gefährliche Schädlinge aus fernen Ländern eingeschleppt werden. Eine Ausbreitung dieser Schädlinge kann schwerwiegende Folgen für die heimische Land- und Forstwirtschaft sowie für die Umwelt haben.
Wir haben daher hier für sie die wichtigsten Informationen bzgl. der Einfuhr von pflanzlichen Urlaubssouvenirs zusammengefasst, damit es bei der Rückreise nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt.
Wie pflanzliche Urlaubssouvenirs eingeführt werden können
Grundsätzlich müssen pflanzliche Waren auch im Urlaubsreiseverkehr bei der Einreise in ein EU-Land über ein sogenanntes Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes verfügen. Dieses amtliche Dokument wird im Herkunftsland ausgestellt und belegt, dass bereits bei der Anzucht des jeweiligen Gewächses die pflanzengesundheitlichen Einfuhrbedingungen der EU-Staaten berücksichtigt und erfüllt wurden. Oder anders gesagt: einfach eine Pflanze im Urlaubsland kaufen, einpacken und mit nach Hause nehmen ist nicht erlaubt.
Pflanzengesundheit muss überprüft werden
Pflanzen und bestimmte pflanzliche Produkte unterliegen bei der EU-Erstankunft einer zusätzlichen amtlichen Kontrolle, die in Österreich an den Flughäfen Wien, Linz, Salzburg, Innsbruck, Graz und Klagenfurt durchgeführt wird. Bei dieser sogenannten „phytosanitären Importkontrolle“ überprüft der amtliche Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit [BAES] die pflanzliche Gesundheit des betreffenden Gewächses. Ist alles in Ordnung, erfolgt die Bestätigung, dass keine Schädlinge gefunden wurden und die Pflanzen bzw. die pflanzlichen Produkte gesund sind. Nur dann kann die Freigabe durch den Zoll stattfinden.
Jene Waren, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist, müssen bei der Einreise immer unaufgefordert beim Zollamt unter Vorlage dieses Zeugnisses zur Durchführung der vorgeschriebenen Kontrollen angemeldet werden.
Eine Nichtbeachtung kann abgaben- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen!
HINWEIS
Die Anmeldung zur phytosanitären Importkontrolle einer Pflanze und/ oder eines pflanzlichen Pdoruktes muss zumindest einen Arbeitstag vor Ankunft der Sendung über das EU-Portal TRACES NT [TRAde Control and Expert System New Technology] erfolgen.
Ohne entsprechende Einfuhrdokumente und die notwendigen phytosanitären Kontrollen werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und in weiterer Folge vernichtet. Ausnahmen für kleine Mengen von pflanzlichen „Mitbringseln“ gibt es nicht. Ausschließlich für die Mitnahme von folgenden Früchten wird bei der Einfuhr kein Pflanzengesundheitszeugnis benötigt: Ananas, Bananen, Durian, Datteln und Kokosnüsse.
HINWEIS
Seit 01.01.2021 gelten auch England, Schottland und Wales als Drittländer und die Einfuhr von Pflanzen- und pflanzlichen Produkten in die EU unterliegt ebenfalls den phytosanitären Regelungen.
Exkurs: Worum handelt es sich bei TRACES.NT?
- TRACES.NT ist im Grunde nicht mehr als eine Datenbank [TRAde Control and Expert System New Technology].
- Diese EU-Datenbank dient zur Erstellung von Kontrollbescheinigungen für Öko-Importe aus Drittländern in die EU.
- Seit 20. Oktober 2017 ist die Verwendung von TRACES.NT Pflicht.
- Die Kontrollbescheinigung wird in die EU-Datenbank eingegeben, verifiziert, ausgedruckt und händisch im Original von der zuständigen Drittlands-Kontrollstelle/ Drittlands-Kontrollbehörde unterschrieben. Auch Zoll und Erstempfänger dokumentieren manuell. Die ausgedruckten Kontrollbescheinigungen werden auf jeder Stufe mit den Daten in TRACES.NT abgeglichen, um die Echtheit der Kontrollbescheinigungen zu gewährleisten.
Schutz der heimischen Pflanzen und Wirtschaft
Diese Regelungen sind ein wichtiges Instrument, um die Einschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen wie Insekten, Pilze, Bakterien und/ oder Viren zu verhindern. Einmal eingeschleppt, kann dies schwerwiegende Folgen für die Umwelt haben. Durch die Inspektionen kann ein Befall frühzeitig an Grenzkontrollstellen wie Flughäfen erkannt und dadurch die heimische Land- und Forstwirtschaft geschützt werden.
Bitte informieren sie sich rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise über die Bestimmungen für die Mitnahme von Pflanzen. Um Unannehmlichkeiten bei der Rückkehr vorzubeugen und Unsicherheiten auszuräumen, steht ihnen das Team des amtlichen Pflanzenschutzdienstes unter folgenden Kontaktmöglichkeiten beratend zur Seite:
Amtlicher Pflanzenschutzdienst
Spargelfeldstraße 191
A-1220 Wien
Tel.: +43 [0]5 0555-33302/ 33324
eMail: pflanzenschutzdienst@baes.gv.at
Nähere Informationen zur phytosanitären Importkontrolle finden sie HIER.
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