Sommerzeit – Reisezeit – Souvenierzeit könnte man sagen. Zu einem »gelungenen« Urlaub gehört ein für den Urlaubsort typisches Souvenir als Andenken an die feine Zeit irgendwie dazu. Und natürlich ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Außer, es handelt sich dabei um »tierische oder pflanzliche Souvenirs«, die man mit nach Hause nehmen möchte, Stichwort Souvenirratgeber. Denn nicht nur, dass dies in der Regel nicht erlaubt ist, tragen diese zumeist illegalen Mitbringsel zum Aussterben gefährdeter Arten bei. Und Reisenden drohen darüber hinaus teils empfindliche Strafen.
Der Word Wild Fund for Nature, kurz WWF, hat daher einen „Souvenirratgeber“ entwickelt, der Urlauberinnen und Urlaubern eine gute Orientierung bieten soll, welche exotischen Souvenirs sie bedenkenlos aus dem Urlaub mitnehmen können und dürfen, und welche nicht.
WWF Souvenirratgeber bietet Orientierung
Urlaubssouvenirs erinnern an die schönste Zeit des Jahres, können bei der Rückreise aber zu bösen Überraschungen und zum Teil zu empfindlichen Strafen führen. Unzählige Mitbringsel werden jährlich an den Landesgrenzen beschlagnahmt – insbesondere geschützte Tiere, Pflanzen oder Produkte aus ihnen. „Was im Urlaub am Strand oder auf exotischen Märkten als vermeintlich harmloses Andenken lockt, trägt leider auch oft dazu bei, dass seltene Tier- und Pflanzenarten an den Rand des Aussterbens gedrängt werden,“ warnt Georg Scattolin, Artenschutzexperte der Umweltschutzorganisation WWF Österreich.
Mehr als 37.000 gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. Deren Einfuhr ist entweder gänzlich verboten oder aber nur mit aufwendigen Genehmigungen und mühsamen Papierkram erlaubt. Halten sich Reisende nicht an die Vorgaben, drohen jedenfalls die Beschlagnahme der verbotenen Erinnerungsstücke, Geldstrafen von bis zu 80.000 Euro und – im Extremfall – sogar bis zu fünfjährige Freiheitsstrafen. Damit man im Urlaub nicht versehentlich zur Schmugglerin oder zum Schmuggler wird, empfiehlt der WWF einen Blick in seinen Souvenirratgeber.
Im Zweifel sollte man die Finger von exotischen Erinnerungsstücken lassen
Ob Korallen, Reptilien, traditionelle Medizinprodukte aus Tieren oder Tropenholz-Schnitzereien – von vielen Erinnerungsstücken sollte man besser die Finger lassen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten – und um nicht Diebstahl an der Natur zu begehen. Beispielsweise werden 25 Millionen Seepferdchen für die Souvenirproduktion oder die Verwendung in der traditionellen chinesischen Medizin getötet – und zwar Jahr für Jahr! Mehr als eine Million Krokodile und Warane lassen jedes Jahr ihr Leben für die Modeindustrie. „Bei exotischen Souvenirs ist generell Zurückhaltung geboten. Auch kleine und unscheinbare Arten können vom Aussterben bedroht und daher geschützt sein. Wenn man keine pflanzlichen oder tierischen Mitbringsel kauft, ist man auf der sicheren Seite,“ rät WWF-Experte Georg Scattolin.
Die Liste ist »sehr« lang
Die Liste problematischer Souvenirs ist sehr lang. Besonders häufig beschlagnahmte Erinnerungsstücke sind [ohne Anspruch auf Vollständigkeit]:
- Schnitzereien, Schmuck und andere Dekorationsartikel aus Elfenbein, Schildpatt oder geschützten Hölzern
- verschiedene Korallen sowie daraus gefertigte Schmuck- und/ oder Kunstgegenstände
- lebende Zierpflanzen wie zum Beispiel Orchideen und Kakteen oder medizinische Pflanzen wie unter anderem die Indische Kostuswurzel
- Lederwaren aus geschützten Reptilienarten oder Fellprodukte, zum Beispiel vom Leoparden
- Stör-Kaviar [lediglich eine Dose mit bis zu 125 Gramm und eigenem CITES-Etikett darf für den persönlichen Gebrauch ohne Genehmigung eingeführt werden]
- Schlangen-, Skorpion- und/ oder Tigerknochenwein
- Seepferdchen, Riesenmuscheln und große Fechterschnecken über die erlaubten Freimengen hinaus
Rot – gelb – grün: WWF Souvenirratgeber nach dem einfachen Ampelsystem
Der WWF Souvenirratgeber informiert nach dem einfachen Ampelsystem, welche Mitbringsel aus dem Urlaub man auf jeden Fall meiden soll und gibt darüber hinaus Tipps für gute Alternativen: Rot heißt „Finger weg“, bei Gelb sind Genehmigungen vorzuweisen und Grün bedeutet „empfehlenswert“. Der Ratgeber ist im Google Play Store bzw. Apple App Store oder als PDF zum Ausdrucken unter wwf.at/souvenirratgeber kostenlos verfügbar.
Information | Offenlegung
Die WWF Souvenirratgeber App wurde durch das deutsche Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert.
(Bilder: AdobeStock)