Menschenmassen im Elektronikfachhandel, Rabattschlachten online, Preissturz im Sekundentakt – diese Bilder kursieren jährlich an Black Friday und Cyber Monday durch die nationalen und internationalen Medien. Der letzte Freitag im November ist der bekannteste und mitunter umsatzstärkste Aktionstag im Handel. Doch Vorsicht ist geboten, denn die aggressiv propagierten Angebote müssen nicht zwingend die besten sein. Den Händlern geht es vor allem darum, ihre Umsätze anzukurbeln und die Warenlager zu leeren.
Ob sich die bombastisch beworbene Ersparnis dann auch wirklich einstellt, ist oft fraglich. Johanna Pichler, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum [EVZ], warnt vor psychologischen Tricks und verrät, wie Konsumentinnen und Konsumenten sich vor Fake-Shops und -Preisen schützen können.
Umsätze am Black Friday zehn mal so hoch
Der Ursprung des Black Friday liegt – wenig überraschend – in den USA. Der Black Friday ist hier schon lange der umsatzstärkste Aktionstag im Einzelhandel. Traditionell beginnt hier der Rummel um das Weihnachtsgeschäft in der letzten Novemberwoche nach dem Erntedankfest Thanksgiving. 1941 verlegte der amerikanische Präsident Roosevelt Thanksgiving vor, um dem Einzelhandel das Vorweihnachtsgeschäft um eine Woche zu verlängern. Aus Medien bekannt sind die Schlangen vor den Stores, die auf den Startschuss warten und dann die tumultartigen Szenen der Menschenmassen, die sich beim Wettrennen um die Doorbuster Deals abspielen.
Eine Schätzung ergibt, dass Onlineshops weltweit rund ein Fünftel des Jahresumsatzes im November machen [Quelle: black-friday.global]. Dieses Phänomen wurde durch Ausverkaufsevents und Rabattschlachten gegen Mitte der 2000er Jahre durch intensives Marketing auch in Europa eingeführt und beschert dem Handel überall Milliardenumsätze. So sind es beispielsweise allein in Deutschland mittlerweile fünf Milliarden am Black Friday mit jährlich zweistelligen Wachstumsraten – vor allem Online. Verglichen mit anderen Einkaufstagen gegen Ende November steigen in Österreich die Einkäufe am Black Friday auf mehr als das Zehnfache an.
„Überlegen, ob man die Sache wirklich braucht.“
Rund 300 Euro geben Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich am Black Friday im Schnitt aus. Gekauft wird, wie bereits erwähnt, zehnmal so viel wie an „normalen“ Tagen, am liebsten über das Smartphone. Dem Handel beschert das mehrere Millionen Euro Umsatz – den Konsumentinnen und Konsumenten dagegen jedoch nicht immer zwingend den besten Deal. Hohe Rabatte oder stetig sinkende Stückzahlen können zum unüberlegten Spontankauf verleiten.
„Wir gehen davon aus, dass diese Behauptungen größtenteils unrichtig und damit auch verboten sind und lediglich den psychologischen Kaufdruck erhöhen sollen“, erläutert Pichler. Die Juristin empfiehlt, „Ruhe zu bewahren und zu überlegen, ob man die Sache wirklich braucht. Wenn ja, empfiehlt es sich, einen Preisvergleich über Vergleichsplattformen durchzuführen, um festzustellen, ob es sich tatsächlich um ein gutes Angebot handelt.“
Tückischer Onlinehandel
Zu den meistverkauften Produkten an Black Friday und Cyber Monday zählen Kleidung, Elektronik, Schuhe und Kosmetika. Konsumentinnen und Konsumenten, die vordergründig online einkaufen, sollten jedoch wachsam sein. Das Einkauferlebnis im Internet birgt viele Gefahren. Besonders vor Fakeshops ist Vorsicht geboten. Betrügerische Online-Shops nutzen die “Kaufrausch-Tage” und locken mit angeblichen Schnäppchen.
Johanna Pichler rät dazu, folgende Fragen vor dem Kauf zu klären: „Mit wem schließe ich überhaupt einen Vertrag ab? Hat dieses Unternehmen ein Impressum? Wo sitzt das Unternehmen? Und welche Erfahrungswerte gibt es dazu?“. Auch die angebotene Zahlungsmethode kann ein Hinweis auf die Vertrauenswürdigkeit des Verkäufers sein. „Wird lediglich Vorkasse angeboten, besser: Finger weg! Wir raten allgemein dazu, eine Zahlungsmethode zu verwenden, die gegebenenfalls eine Rückbuchung zulässt, wie PayPal oder Kreditkarte“, so Pichler weiter.
Recht auf Rücktritt
War alle Vorsicht vergebens, der Kauf getätigt und Reue stellt sich ein, haben Konsument•innen nach wie vor einen gewissen Handlungsspielraum, denn: „Beim Online-Kauf hat man auch bei Rabatt-Ware das Recht, binnen 14 Tagen ab Erhalt dieser vom Vertrag zurückzutreten. Allerdings umfasst das Rücktrittsrecht nicht alle Produkte, wie beispielsweise Event- oder Flugtickets“, betont Pichler. „Im Geschäft bieten auch einige Händler freiwillig die Möglichkeit zum Umtausch oder zur Rückgabe. Reduzierte Ware ist allerdings meist davon ausgenommen.“
Käufe auf Zwang an Black Friday oder Cyber Monday zu erledigen, gilt es allenfalls zu vermeiden. Eine durchschnittliche branchenunabhängige Ersparnis am Black Friday von vier Prozent verdeutlicht, dass die Kosten-Nutzen-Rechnung an besagten Aktionstagen nicht wirklich zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten ausfällt.
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(Bilder: Pixabay.com, AdobeStock)