Ein Foto vom Strand, ein Anruf, eine SMS, ein Restauranttipp gegoogelt – was wir zu Hause jeden Tag x-mal machen, möchten wir natürlich auch im Urlaub nicht missen. Doch ganz so „einfach“ ist es nicht, Stichwort Kostenfallen, kann doch die Smartphonenutzung im Ausland ganz schön teuer werden. Lesen sie hier, worauf Urlauber beim Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im EU-Urlaubsland aufpassen sollten.
Damit es keine unliebsamen „Kostenfallen-Überraschungen“ gibt
Wer vom EU-Urlaubsort aus telefonieren, surfen und SMS verschicken möchte, muss bei der Tarifwahl zunehmend aufpassen. Denn immer mehr Anbieter schränken ihre Roamingdienste ein oder bieten sie bei einzelnen aktuellen Tarifen gar nicht mehr an – das gilt vor allem für Wertkarten. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Arbeiterkammer von 194 Mobilfunktarifen von 25 Anbietern.
Sozusagen auf Basis dieser Auswertung empfiehlt die AK, folgende Punkte beim Telefonieren, Surfen und SMS verschicken aus dem EU-Ausland zu beachten:
- Stopp Roaming
Handy-Anbieter dürfen Roamingdienste teilweise oder auch ganz ausschließen. Informieren sie sich vor ihrer Reise, ob ihr Vertrag Roamingdienste enthält.
- Infos und Sperre bei Kostenobergrenze
Die Betreiber müssen bei der Einreise in ein anderes Land automatisch über die Roaming-Preise informieren, zB per SMS. Außerdem muss ihnen eine Kostenbegrenzungsfunktion für die Datennutzung angeboten werden: Sobald 80 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages ausgeschöpft sind, hat der Betreiber eine Info ans Handy zu senden. Ohne ihre ausdrückliche Zustimmung darf die Kostenobergrenze von monatlich rund 60 Euro nicht überschritten werden.
- Pauschalpakete gelten auch im Urlaub
In den meisten Tarifen sind in einem Pauschalpaket schon eine bestimmte Menge an Minuten-, SMS-oder Dateneinheiten enthalten. Auch bei Tarifen mit solchen inkludierten Einheiten muss die Nutzung in der EU zu denselben Bedingungen möglich sein muss wie daheim. Das bedeutet: Beim Roaming werden verbrauchte Einheiten für Anrufe, SMS oder Surfen von dem Pauschale abgezogen.
- Limit erreicht
Die im Ausland verfügbaren Pauschaleinheiten sind grundsätzlich dieselben wie im Inland. Bei manchen Datentarifen gibt es Ausnahmen: Ihr Anbieter muss ihnen das für ihren Tarif geltende Datenlimit bei Grenzübertritt und bei den sonstigen Tarifinformationen mitteilen (Auskünfte an einer kostenlosen Hotline, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf der Webseite und in der „Kundenzone“). Im Zweifel fragen sie vorsorglich bei ihrem Mobilfunkanbieter nach, ob und wenn ja, welche Limits bei ihrem Tarif gelten.
- Fair Use
„Roam like at home“ gilt nur für vorübergehende Auslandsreisen, nicht für Daueraufenthalte. Die Nutzung der Mobilfunkdienste außerhalb Österreichs sollte die Nutzung im Inland nicht übersteigen. Bei Überschreiten der „fair-use“-Grenze dürfen ihnen Aufschläge verrechnet werden.
- Vorsicht
Die EU-Roamingregelung gilt nicht auf Schiffen und in Flugzeugen.
Service
Die AK Auswertung „Roaming 2018“ und weitere Tipps finden sie HIER.
In diesem Sinn: schönen und Kostenfallen freien Urlaub 🙂
(Bilder: Pixabay.com)