Beim Packen für den Sommerurlaub – egal ob im In- oder Ausland – sollten sie keinesfalls auf ihre e-Card vergessen. Mit ihr sind sie nämlich nicht nur in Österreich, sondern auch in den meisten europäischen Ländern krankenversichert. Möglich macht das die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die sich auf der Rückseite (blaue Seite) der Karte befindet.
„Ich bin im Urlaub.“ – Natürlich mit e-Card
Schlimm genug, wenn man im Urlaub medizinische Hilfe braucht. Wenn es aber dann doch mal notwendig ist, sollten sie bei notwendigen Behandlungen an einem österreichischen Urlaubsort zwei Dinge beachten: Zum einen, müssen sie bei der Vertragsärztin/ -arzt oder im Krankenhaus ihre e-Card vorweisen. Und zum anderen ist es wichtig bekanntzugeben, dass sie sich im Urlaub befinden. Dann besteht nämlich keine Gefahr, dass die „Quartalsregelung“ verletzt wird. Diese sieht vor, dass pro Quartal eine praktische Ärztin/ Arzt, drei Fachärztinnen/ Fachärzte und beliebig viele Zahnärztinnen/ Zahnärzte, die einen Vertrag mit den jeweiligen Gebietskrankenkassen haben, besucht werden können.
Erkranken oder verletzen sie sich im Ausland, weisen sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) ebenfalls vor der Behandlung vor. Akzeptiert wird die EKVK in der gesamten EU sowie in der Schweiz, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Achtung: Für Reisen in die Türkei müssen sie sich vor der Reise einen Urlaubskrankenschein besorgen. Dieser ist bei der Arbeitsstelle oder beim jeweiligen Krankenversicherungsträger erhältlich.
Alle Felder auf der blauen Seite ausfüllen
Um sicherzugehen, dass etwaige Behandlungen im Ausland über die EKVK abgerechnet werden können, überprüfen sie vor der Abreise, ob auf der blauen Seite (Rückseite) ihrer e-Card alle Felder ausgefüllt sind. Sollten hier nur Sternsymbole zu sehen sein, ist die EKVK nicht gültig. In diesem Fall müssen sie vor dem Reiseantritt eine provisorische Ersatzbescheinigung beim jeweiligen Krankenversicherungsträger beantragen. Bei der WGKK zB sollten sie die Ersatzbescheinigung ca. ein bis zwei Wochen vor dem Urlaubsantritt anfordern.
Wenn sie in einem Land, in dem die EKVK gilt, akut erkranken sollten, haben sie das Recht, so behandelt zu werden wie eine dort sozialversicherte Person. Da die ausländischen Sozialversicherungen aber nicht immer dieselben Leistungen wie österreichische zahlen, kann es im Fall des Falles zu unangenehmen Überraschungen kommen. So decken beispielsweise in vielen anderen Ländern die regionalen Versicherungen Zahnbehandlungen mit einem weit geringeren Prozentsatz ab als in Österreich.
Teilweise Kostenerstattung von Privatarzt-Rechnungen
Wichtig ist, dass sie die blaue Seite ihrer e-Card noch vor Beginn einer medizinischen Behandlung im Ausland vorweisen. Sollten Hotelangestellte eine Ärztin oder einen Arzt rufen, weisen sie vorab darauf hin, dass sie von einer Vertragsärztin/ Vertragsarzt behandelt werden möchten. Gibt es vor Ort keine Vertragsärztin/ Vertragsarzt und erfolgt die Behandlung durch eine Privatärztin/ Privatarzt, ist es wichtig, eine detaillierte Rechnung (falls möglich auf Deutsch oder Englisch) ausstellen zu lassen. Auf dieser müssen alle Leistungen, Medikamente, Heilbehelfe, etc. samt ihren Preisen einzeln angeführt sein. Zurück in Österreich können sie die bezahlte Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die ausländische Wahlarztrechnung wird in Folge wie die eines österreichischen Privatmediziners behandelt, und die Betroffenen erhalten 80 Prozent der heimischen Tarifhonorare zurück. Eine darüber hinausgehende Kostenübernahme ist grundsätzlich nicht möglich.
Wird am Urlaubsort ein Krankenhausaufenthalt notwendig und eine Verrechnung mittels EKVK ist nicht möglich, erhalten sie im Jahr 2018 einen Pflegekostenzuschuss von maximal 235,21 Euro pro Tag.
Empfehlenswert: Reisekrankenversicherung
Wenn sie im Urlaub zusätzliche Kosten durch etwaige ärztliche Behandlungen vermeiden möchten, sollten sie aus den genannten Gründen den Abschluss einer private Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen. Zumeist kosten diese Versicherungen wenig Geld und helfen, nach dem Urlaub unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Viele Leistungen für Krankheitsfälle im Urlaub sind oft auch über Zusatzangebote von Kreditkartenfirmen oder Automobilklubs abgedeckt. Am besten gleich nachschauen.
In diesem Sinn: Schönen und – hoffentlich – gesunden und erholsamen Urlaub 🙂
(Bilder: Pixabay.com)