Eine zentrale Forderung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen ist die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruches auf Persönliche Assistenz, die die bisherigen Dienstleistungen ergänzen soll. Unterstützende Personen sind ein Schlüssel zur Barrierefreiheit für Menschen mit intellektuellen Behinderungen. Persönliche Assistenz ermöglicht Selbstbestimmung und Teilhabe in allen Lebensbereichen: Bildung, Arbeiten, Wohnen, Freizeit.
Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz – Forderungen der Lebenshilfe
„Wir fordern die Erarbeitung eines nationalen Rechtsanspruches auf qualifizierte Persönliche Assistenz sowie auf personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und Art der Beeinträchtigung. Dafür notwendig ist ein Rechtsanspruch auf Persönliches Budget. Aufklärung und Information dazu sollen in einfacher Sprache aufliegen“, so Lebenshilfe Österreich Generalsekretär Albert Brandstätter.
Und weiter: „Auf Landesebene gilt es Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Angeboten für NutzerInnen zu schaffen, sowie die Finanzierung maßgeschneiderter Dienstleistungen inklusive Persönlicher Assistenz sicherzustellen. Die Ausbildungen für AssistentInnen, der Aufbau von Monitoring- und Beratungsstellen für Persönliche Assistenz und die Hereinnahme der Methode „Persönliche Zukunftsplanung“ und der Unterstützungskreise sind wichtige Methoden für die Leistungskataloge der Länder. Darüber hinaus gilt es Peer-Beratungen, Peer-Befragungen und Peer-Qualitätsüberprüfungen zu etablieren.“
Nationaler Aktionsplan vs. Wirklichkeit
„Die persönliche Assistenz als ein wichtiges Hilfsmittel zum selbstbestimmten Leben soll ausgebaut und im Sinne der UN-Konvention grundsätzlich für alle Arten von Behinderungen angeboten werden. Auf Bundesebene soll dies in der Ausbildung und in der Beschäftigung geschehen“, steht im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 geschrieben. „Die länderweise unterschiedlichen Regelungen in der persönlichen Assistenz sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Es ist dafür zu sorgen, dass die persönlichen Assistentinnen und Assistenten faire Arbeitsbedingungen vorfinden und eine angemessene Entlohnung erhalten.“ Von diesen Vorgaben des Aktionsplanes ist die Wirklichkeit weit entfernt.
Dialogpapier zur Verbesserung der Rechtslage
„Man traut es Menschen mit intellektuellen Behinderungen nicht zu, sich ausdrücken zu können, ihre Bedürfnisse zu formulieren und so die Assistentinnen und Assistenten anleiten zu können. Aber das stimmt einfach nicht, weil Menschen mit intellektuellen Behinderungen ihre Bedürfnisse sehr wohl kennen und auch vermitteln können“, erzählt Andrea Putz, als Persönliche Assistentin seit vielen Jahren im Einsatz, aus ihrem Berufsalltag.
Zur Verbesserung der Rechtslage in Österreich stellt die Lebenshilfe daher das neue Dialogpapier „Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz“ vor. Das Dialogpapier unterstützt die Forderungen der SelbstvertreterInnen und formuliert gangbare Wege und Modelle zur bundesweiten Einführung der Persönlichen Assistenz für Menschen mit intellektuellen Behinderungen.
Hanna Kamrat, Vorsitzende des Selbstvertretungs-Beirats der Lebenshilfe: „Menschen mit intellektuellen Behinderungen wissen sehr genau, wie und mit wem sie ihren Tagesablauf gestalten wollen. Sie brauchen dafür persönliche Unterstützung, die ihnen Hilfestellung zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben gibt. Persönliche Assistenz arbeitet gezielt nach den Wünschen und Bedürfnissen ihrer Auftraggeber.“ Hanna Kamrat formuliert, was die Lebenshilfe fordert: „Persönliche Assistenz darf nicht an die Pflegestufe gebunden sein, sonst werden Menschen mit intellektuellen Behinderungen stets benachteiligt!“
Dem ist nichts mehr hinzu zu fügen – außer vielleicht noch eine Seite zum Abbau von Barrieren: www.gegen-barrieren.at
(Bilder: Lebenshilfe.at)