Bankspesen wie Barauszahlungen an der Kasse oder Bareinzahlungen am Schalter, etc. kosten Geld. Doch damit nicht genug: ein Großteil der Banken hat nämlich bei den Spesen an der Preisschraube gedreht und gleich mehrere – teilweise kräftige – Erhöhungen vorgenommen. Das zeigt ein aktueller Bankenmonitor der Arbeiterkammer (AK) im Jahresvergleich bei zwölf Banken in Wien.
Bankspesen unter der Lupe
Die AK hat die Preise von insgesamt 53 Dienstleistungen – Zahlungsverkehr, Sparen, Kredit, Wertpapiere – bei zwölf Banken in Wien im Jahresvergleich November 2017 zu November 2018 erhoben. Der AK Bankenmonitor zeigt: Sieben der zwölf untersuchten Banken haben zwischen vier (BAWAG P.S.K.) und 26 (Generali Bank) Preise oder Entgelte erhöht.
„Im Durchschnitt wurden von den untersuchten Banken rund zwölf Preise um 4,41 Prozent angehoben“, sagt AK Konsumentenschützer Martin Korntheuer. „Vier Banken haben nicht an der Preisschraube gedreht: easybank, ING, Santander Consumer und WSK Bank.“ Drei Banken (Bank Austria, Erste Bank, HYPO NOE) haben sogar einzelne Gebühren gesenkt, auch wenn sie gleichzeitig Spesen erhöht haben. Die Volksbank Wien hat trotz mehrmaligen Nachfragens der AK keine Preisaushänge übermittelt.
Hier ein paar Beispiele
Die Generali Bank hat 26 und die Bank Austria 20 Preise verteuert. Die Generali Bank hob die Entgelte im Durchschnitt um 3,89 Prozent an, die Bank Austria um zwei Prozent. Die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien sowie bankdirekt.at erhöhten jeweils zwölf ihrer Entgelte zwischen 7,18 (Raiffeisen) und 4,41 Prozent (bankdirekt).
Der AK Bankenmonitor zeigt einzelne, teils empfindliche Preissprünge. Die kräftigsten Ausreißer orteten die AK TesterInnen beim Kassageschäft (Schalter) und Zahlungsverkehr. „So stieg bei der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien die Gebühr für eine Bareinzahlung am Schalter auf ein fremdes Raiffeisen-Konto von 3,50 um fast 86 Prozent auf 6,50 Euro“, weiß Korntheuer. „Bei der HYPO NOE müssen Kunden nun 2,50 Euro für eine Barauszahlung an der Kasse von ihrem eigenen Konto berappen. 2017 waren es noch 1,55 Euro – eine Steigerung um satte 61,29 Prozent.“ Die auffälligste Erhöhung nahm ebenfalls die HYPO NOE vor, indem sie die Gebühr für eine Buchung mittels Erlagschein (beleghafte Überweisung) von 93 Cent auf 2,50 Euro hinaufschraubte – eine Steigerung um 168,82 Prozent.
Beim Kassageschäft sind bei BAWAG P.S.K. und Bank Austria die Gebühren für Bareinzahlungen auf institutseigene und institutsfremde Konten (Zahlscheinzahlungen) um bis zu 18,52 Prozent in die Höhe geschnellt. So müssen bei Einzahlungen auf ein Konto, das nicht bei der BAWAG P.S.K. geführt wird, statt 5,40 nun 6,40 Euro bezahlt werden. Die Bank Austria verlangt bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes Konto statt bisher sieben nun 7,50 Euro (plus 7,14 Prozent).
Tipps, wie sie unnötige Spesen vermeiden und über hohe Spesen verhandeln können
Die AK hat aus diesem Grund ein paar Ratschläge parat, die jede/ r Bankkunde/ in wissen sollte, um unnötige Bankspesen künftig zu vermeiden:
Unnötige Kassaspesen vermeiden
Sie könnten teure Kassatransaktionsspesen vor allem mit einer unbaren Überweisung von ihrem Girokonto vermeiden. Voraussetzung dafür ist: Der Eigenerlag auf das Konto ist kostenlos oder spesengünstig. Eventuell verfügt ihre Bank über einen spesengünstigen Einzahlungsautomaten im Foyer.
Wenn sie nun den gesamten Betrag über das Konto laufen lassen, dann erfolgt eine unbare Überweisung, die – je nach Kontomodell – eine Buchungszeile am Konto kostet. Je mehr Zahlscheine (Zahlungsanweisungen) vorhanden sind, desto höher ist das Einsparungspotenzial im Vergleich zur Bareinzahlung der Zahlscheine am Schalter.
Hohe Spesen verhandeln
Es ist sinnvoll, mit ihrer Hausbank bzw. ihrem Bankberater zu verhandeln – der Hinweis auf die langjährige Kundenbeziehung ist oft hilfreich. Falls Verhandeln nicht fruchtet, gibt es Beschwerdemöglichkeiten im Fall strittiger Spesen bei der bankeigenen Ombudsstelle, bei der Verbraucherschlichtung (www.verbraucherschlichtung.at) oder bei der Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft (www.bankenschlichtung.at).
Änderungen müssen rechtzeitig mitgeteilt werden
Die Bank muss sie über geplante Änderungen bei Preisen oder Geschäftsbedingungen spätestens zwei Monate vorher informieren. Nach Ansicht der AK müssen ihnen die Änderungen im Detail aktiv übermittelt werden. Das bedeutet: Ein Hinweis auf der Homepage oder eine bloße Mitteilung auf dem Kontoauszug ist nicht ausreichend. Der Kontoauszug mit den Änderungen muss ihnen mit der Post zugesandt werden. Sie haben ein Widerspruchsrecht gegen Spesenerhöhungen. Im Gegenzug hat jedoch die Bank das Recht, eine Kontoverbindung aufzukündigen.
Spesen in Kreditverträgen
Nicht nur die Zinsen, sondern auch sonstige Spesen eines Kreditvertrages bedürfen einer vertraglichen Regelung und Vereinbarung. Im Kreditvertrag nicht enthaltene Spesen dürfen auch nicht verrechnet werden. Willkürliche bzw. freihändige einseitige Preiserhöhungen sind unzulässig. Achten sie darauf, dass sie bei Kreditvertragsabschluss auch ein Preisblatt (mit Datumsangabe) erhalten, in dem die Spesen (Entgelte) für bestimmte Positionen (Aufwendungen) eindeutig festgehalten sind.
Fazit – es trifft vor allem die „traditionellen“ Bankkunden
Leider sind jene Dienstleistungen am stärksten von Spesenerhöhungen betroffen, die auch schon in der Vergangenheit zu den teuersten gezählt werden konnten. Ein Umstand, der sich wie ein roter Faden durch die Spesenlandschaft der Banken zieht. Wie auch in den Jahren zuvor, finden gerade in jenen Bereichen die kräftigsten Preiserhöhungen statt, die vornehmlich „traditionelle“ Bankkunden treffen.
Diese Kundengruppe wickelt ihre Bankgeschäfte bevorzugt am Schalter ab. Sie wollen sich weder einem Automaten anvertrauen oder ihre Bankgeschäfte zB auf Grund fehlender Computerkenntnisse per Online Banking abwickeln.
Service
Den AK Bankenmonitor können sie HIER als Pdf downloaden.
(Bilder: Pixabay.com)