Ob an der Raststätte, im Hotel oder beim Parken – barrierefrei Reisen kann für mobilitätseingeschränkte Personen mitunter zu einer echten Herausforderung werden. Denn „barrierefrei“ hat im europäischen Ausland oftmals unterschiedliche Bedeutungen. „Die Reise sollte bis ins kleinste Detail geplant werden – so erspart man sich Unannehmlichkeiten, Ärger oder mitunter Strafen“, sagt Barbara Reiter, ÖAMTC-Expertin für barrierefreies Reisen. Seit vielen Jahren berät sie Clubmitglieder mit körperlicher Behinderung und kennt mögliche Hürden.
Barrierefrei reisen – nützliche Tipps im Überblick
Routenplanung
Um schon bei der Anreise für alle Eventualitäten bestens gewappnet zu sein, sollte man die Route genau planen und kennen. Der ÖAMTC Routenplaner oder der Ö3 Verkehrsfunk [zu jeder vollen Stunde nach den Nachrichten] beispielsweise informieren über Staus und liefern aktuelle Verkehrsmeldungen. Außerdem zeigt der Routenplaner auch an, welche Raststätten barrierefrei sind. Vor Ort hilft der Routenplaner des Mobilitätsclubs mit Angaben zu Fahrverbots-, Umwelt-und City-Maut-Zonen.
Maut & Vignette
„Bezüglich Maut bekomme ich häufig die Frage gestellt, ob es im Ausland eine Gratis-Vignette für Personen mit Mobilitätseinschränkung gibt. Doch leider nein – für Touristen sieht das kaum ein Land vor“, berichtet die Expertin.
Fahrverbote & Umweltzonen
Zahlreiche Innenstädte Europas haben mittlerweile Fahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Für mobilitätseingeschränkte Personen gelten allerdings häufig Ausnahmeregelungen. So können Inhaber eines Parkausweises für Menschen mit Behinderungen die in Italien üblichen „ZTL“ (Zona traffico limitato) befahren – sofern sie die Nummer des Parkausweises und das Kfz-Kennzeichen vorher in eine White List eintragen lassen, zum Beispiel über die örtliche Polizei oder das gebuchte Hotel.
Euro-Key
Barrierefreie öffentliche Toiletten, Treppenlifte, Aufzüge, Schrankenanlagen und Garderoben sind europaweit mit dem „Euro-Key-Schließsystem“ ausgestattet – damit haben nur berechtigte Personen Zutritt. Der Euro-Key kann kostenlos beim Österreichischen Behindertenrat angefordert werden.
Hotelcheck
„Zu hoch angebrachte Spiegel, nicht erreichbare Lichtschalter oder gar mehrere Stufen zum Aufzug – kuriose Vorfälle passieren meist, wenn man der Überzeugung des Hotels, barrierefrei zu sein, ungeprüft Glauben schenkt“, weiß ÖAMTC-Expertin Reiter. Der Mobilitätsclub bietet online eine Hotelcheckliste, die man im Vorfeld von der Unterkunft ausfüllen lassen kann. Hilfreich ist es auch, sich vorab Bilder des angefragten Zimmers senden zu lassen.
Das Buchungsportal www.roomchooser.com vereinfacht die Suche nach barrierefreien Hotelzimmern. Die Fotodokumentation der gelisteten Zimmer ermöglicht genaue Information und eine verlässliche Buchung.
Parken im Ausland
„Vor der Reise sollte man sich mit den geltenden Parkbestimmungen des jeweiligen Landes vertraut machen, denn auch innerhalb Europas gelten unterschiedliche Regeln“, empfiehlt Reiter. „Generell ist zu beachten: Die Parkerleichterungen dürfen nur in Anspruch genommen werden, wenn der Parkausweis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegt“, so die Expertin.
Städteurlaub
Viele Städte im In- und Ausland haben bereits eigene Webseiten bzw. Bereiche auf deren Seiten für mobilitätseingeschränkte Touristen. Neben Standorten von Behindertenparkplätzen oder behindertengerechten Toiletten sind Tipps zur einfachen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder zu speziellen Stadtführungen für mobilitätseingeschränkte Besucher abrufbar.
Flugreisen
Erkundigen sie sich vor einer Flugreise über das Prozedere am Flughafen. So gilt zB ein Rollstuhl nicht als Gepäck – er darf also nicht berechnet werden und zählt auch nicht zur zulässigen Freigepäcksmenge. Außerdem sollte man die gebuchte Fluglinie mindestens zwei Tage vor Reiseantritt über die speziellen persönlichen Bedürfnisse informieren. Auch wenn diese Informationen bereits bei der Buchung über ein Reisebüro kommuniziert wurden, sollte man sich zusätzlich persönlich um die Klärung dieser Punkte kümmern. Eine EU-Verordnung schreibt Airlines übrigens die Beförderungspflicht von Passagieren mit körperlichen Einschränkungen vor, sprich mit einem gültigem Flugticket darf diesen der Transport nicht verweigert werden.
Empfehlenswert ist auch die Mitnahme eines ärztlichen Attests, das über den gesundheitlichen Zustand und den medizinischen Bedarf informiert – idealer Weise auf Deutsch und Englisch
Mobilitätsclub unterstützt mit hilfreichen Infos, Checklisten, Broschüren
Die ÖAMTC Webseite bietet unter www.oeamtc.at/barrierefreireisen zahlreiche zusätzliche Informationen für die Planung eines barrierefreien Urlaubs inklusive Linktipps und speziellen Checklisten für Reisevorbereitung und Hotelbuchung an. Außerdem ist die Broschüre der Behindertenberatung „Wege zur persönlichen Mobilität“ an allen Stützpunkten kostenlos erhältlich.
(Bild: Pixabay.com)