Wir werden älter. Innerhalb der nächsten 20 Jahre wird bereits mehr als jeder 4. älter als 60 sein. Auf der einen Seite ein Grund zur Freude. Auf der anderen Seite bedeutet das aber auch ein vermehrtes Erleben altersbedingter Änderungen, wie zum Beispiel in der eigenen Mobilität. Darum macht es Sinn, beim Bau neuer Wohnungen und/ oder Häuser schon zu Beginn an etwaige spätere Umbauten zu mit einzuplanen, Stichwort barrierefrei bauen.
Dazu ein Beispiel: Wenn sie jetzt eine Badewanne einbauen und schon zu Beginn einplanen, eventuell einmal eine fußbodenebene Duschlösung benötigen, sollten sie von Anfang an die entsprechenden Installationen berücksichtigen. So sparen sie sich im Fall des Falles einen kompletten Austausch der alten Installationen.
Notwendige Umbauten in Richtung Barrierefreiheit werden gefördert
Sollten sie dennoch den einen oder anderen Umbau einmal vornehmen müssen, gibt es vom Staat diverse Fördermöglichkeiten in Form von günstigen Darlehen, einmaligen Zuschüssen oder anderen Tilgungserleichterungen.
Es gibt u.a. folgende Formen der Unterstützung:
- Wohnbauförderung (bei Neuerrichtung)
- Sanierung (bei Adaptierung und Wiederherstellung)
- Wohnbeihilfe (Unterstützung bei Mietzahlungen)
- Geförderte Darlehen
- Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen
Darauf sollten sie achten
Suchen Sie immer vor Beginn diverser Umbaumaßnahmen um Förderungen an! Dafür brauchen sie einen Kostenvoranschlag – in der Regel zwei von unterschiedlichen Anbietern, um das kostengünstigste Angebot festzustellen. Bitte beachten sie, dass nur Kosten für explizite „behindertengerechte Umbauten“ gefördert werden können. Diese sind im Kostenvoranschlag als solche auszuweisen. Eigenleistungen und bloße Materialkosten können nicht eingereicht werden.
Fangen sie erst dann mit den Umbauarbeiten an, wenn sie einen vollständigen Finanzierungsplan erstellt haben und alle Rückmeldungen der öffentlichen Förderstellen eingelangt sind. Nur dann können sie sicher gehen, ob das Bauvorhaben ausreichend finanziert wird.
Außerdem wird bei Mietobjekten die Zustimmung der Hausverwaltung bzw. des Eigentümers zu den Umbaumaßnahmen benötigt. Wenn sie selbst der Eigentümer sind, genügt meist ein Auszug aus dem Grundbuch um dies nachzuweisen. Und um den Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, etc.) zu entsprechen ist eine Genehmigung der geplanten Umbaumaßnahmen durch die Baupolizei notwendig.
Wenn sie die oben genannten Punkte abgeklärt haben, benötigen sie folgende Unterlagen, um einen Antrag auf finanzielle Unterstützung zu vervollständigen:
- Nachweis der Behinderung (Kopie Behindertenpass, oder Nachweis eines Pflegegeldbezugs ab Stufe 3)
- Meldebestätigung (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
- Einkommensnachweis
- Schriftliche Stellungnahme und Situationsbeschreibung (dies ermöglicht den zuständigen Stellen eine bessere Einschätzung ihrer Situation)
Zusätzliche Informationen
Zuständig für die Förderungen sind entweder das jeweilige Amt der Landesregierung bzw. die jeweiligen Landesstellen des Sozialministeriumservice (ehem. Bundessozialamt).
Weitere Informationen zum Thema „Umgestalten des Wohnraums“ erhalten sie auf den Seiten des Österreichischen Gesundheitsportals und auf dem Portal des Sozialministeriums.
Lesen sie hier auch einige Tipps, wie mit einfachen Maßnahmen der Pflege-Alltag erleichtert werden kann.
(Bilder: Pixabay.com)