Ältere Menschen dürfen keine Bankkundinnen und -kunden zweiter Klasse sein. Oder anders formuliert: es braucht – endlich – einen Diskriminierungsschutz gegen altersbedingte Benachteiligungen im Banken- und auch Versicherungswesen. In diesem Bereich hat sich bisher nur sehr wenig bis gar nichts getan. Das soll sich jetzt ändern!
Einigkeit bei den Vertreterinnen und Vertretern der älteren Generation
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Christian Drobits und der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich Peter Kostelka sprechen es ganz klar aus: „Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich dürfen nicht länger zu Bankkund•innen zweiter Klasse gemacht werden!“ Konkret geht es um den Umstand, dass es immer mehr Fälle gibt, in denen Pensionist•innen bestehende Kreditkarten plötzlich nicht mehr verlängert, der bisherige Überziehungsrahmen gesperrt oder trotz Bonität ein Kredit nicht mehr bewilligt werden – eine klare Form von Altersdiskriminierung.
Pensionistenverband und Seniorebund fordern deshalb dringend die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes bzw. die Ausweitung des Gleichbehandlungsgesetzes auch auf ältere Menschen. Dieses wird aktuell nur auf die Arbeitswelt angewendet, gilt aber nicht in anderen wichtigen Lebensbereichen, wie eben Bankgeschäften und Versicherungen.
Ältere Menschen nur mehr Kund•innen zweiter Klasse
Vielfach sei zu beobachten, dass ältere Menschen für Banken, deren Kundinnen und Kunden sie seit Jahrzehnten waren, von Jahr zu Jahr weniger wert werden: „War man vor wenigen Jahren noch geschätzter Geschäftspartner, wird man nach dem Pensionsantritt oft zum Bittsteller degradiert, der sich auch noch selbst um Überweisungen und Behebungen kümmern muss. Kein Wunder, dass sich viele Pensionist•innen als Bankkund•innen zweiter Klasse fühlen. Die Pensionist•innen haben unseren Staat, unseren Wohlstand aufgebaut. Dass man sie jetzt auf Grund ihres Alters bei Krediten und Kontoüberziehungen benachteiligt, ist unzumutbar“, ärgert sich Drobits.
“Diese Praxis wird auch in Zukunft noch eine Menge Probleme bereiten. Viele Eigenheimbesitzer•innen werden in den nächsten Jahren beispielsweise ihre Heizsysteme auf klimafreundliche Lösungen umrüsten müssen – und da reden wir von erheblichen Investitionen, die nicht so leicht aus Ersparnissen gedeckt werden können“, so Kostelka, der ausführt, dass sehr oft Pensionistinnen und Pensionisten dazu gezwungen seien, zu ihren Kindern oder Enkelkindern zu pilgern, um von ihnen Geld vorgestreckt zu bekommen.
Auch Seniorenbund-Präsidentin Ingrid Korosec hat diesbezüglich in den letzten Jahren bereits einige diskriminierende Praktiken aufgedeckt und für Bewusstseinsschaffung und punktuelle Verbesserungen gekämpft. Das ist ihr aber zu wenig: „Einen Kredit mit 35 bekommen? Kein Problem. Einen Kredit mit 70 bekommen? Trotz ausreichender Besicherung keine Chance, weil er entweder nicht gewährt wird oder die Konditionen den Kredit unmöglich machen. Damit muss Schluss sein. Es ist Zeit für eine umfassende Reform des Gleichbehandlungsgesetzes!“, so Korosec.
Älteren Menschen werden Bank- und Versicherungsgeschäfte auf vielfältige Art und Weise erschwert – und das rein aufgrund ihres Alters. Korosec zählt nur einige der am weitesten verbreiteten Diskriminierungsfälle auf:
- Verringerung oder Sperre des Überziehungsrahmens trotz Kreditwürdigkeit ab einem gewissen Alter.
- Einzug oder Nichtverlängerung einer Bankomat- oder Kreditkarte.
- Ab einem bestimmten Geburtstag werden bei Versicherungen nur noch Renten und keine Kapitalleistungen mehr ausbezahlt.
- Prämien werden automatisch erhöht oder Versicherungsleistungen gekürzt – und das unabhängig vom Verhalten der Versicherungsnehmer. Beispiel: Automatische Kürzung der Versicherungssumme bei Unfallversicherungen um 25 Prozent.
„Noch dazu schränken diese Praktiken ältere Menschen im Erhalt ihrer Selbstständigkeit ein„, fährt sie fort. Korosec erinnert an das Beispiel eines 90-jährigen Pensionisten mit Gehbehinderung, dem trotz Immobilienbesicherung ein Kredit für den notwendigen Treppenlift in seinem Haus verwehrt wurde. „Wieso muss in diesen Fällen erst die Volksanwaltschaft einschreiten? Solchen Praktiken muss von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden!“, plädiert Korosec.
Diskriminierungsschutz nach dem Vorbild Deutschland
Drobits und Kostelka fordern daher eine gesetzliche Regelung, ähnlich wie sie auch in Deutschland vorhanden ist, um Bankkund•innen vor Altersdiskriminierung zu schützen. „Ältere Menschen müssen ein durchsetzbares Recht darauf haben, vollständig am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Gleichberechtigung muss auf allen Ebenen gelten“, führen die beiden aus. „Deutschland macht es vor“, ergänzt Kostelka, der auf die dortige entsprechende Regelung verweist, die es Banken ermöglicht, Kredite auch älteren Kreditansuchenden zu gewähren, wenn Sicherheiten zur Abdeckung vorhanden sind.
Des Weiteren liege im Parlament bereits ein Antrag zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt auf, dessen Umsetzung dazu führen würde, dass Menschen aufgrund des Alters beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht weiter diskriminiert werden dürfen. Die Umsetzung dieses so genannten „Levelling up“ scheitert allerdings seit Jahren.
Teuerungswelle trifft vor allem auch ältere Menschen
Darüber hinaus erinnern Drobits und Kostelka noch an die drastische Teuerungswelle, die Österreich gerade überschwemme. Auch hier lässt die Bundesregierung und insbesondere Minister Mückstein die Pensionistinnen und Pensionisten alleine im Regen stehen.
Drobits erinnert aus Konsumentenschutzsicht an seine Forderung nach einem „Schuldnerschutzschirm“: Dieser sieht unter anderem vor, dass Überziehungszinsen, Inkassokosten, Verzugszinsen und Betreibungskosten gedeckelt werden. Auch Kostelka schließt sich an: „Minister Mückstein muss sofort handeln – sollte die Teuerungswelle anhalten, werden viele Pensionistinnen und Pensionisten bald vor dem finanziellen Ruin stehen. Es wird Zeit, dass sich der zuständige Minister mehr für die Älteren ein- und sich bzgl. Umsetzung durchsetzt!“
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