Zwei Millionen Menschen in Österreich nehmen regelmäßig fünf oder mehr Medikamente ein. Unerwünschte Wechselwirkungen sind dabei ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Mit der e-Medikation, einer Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, können ab sofort unerwünschte Wechselwirkungen und Mehrfachverschreibungen von Medikamenten vermieden und die Patientensicherheit erhöht werden.
Seit kurzem steht die e-Medikation flächendeckend in allen Bundesländern bei Ärztinnen und Ärzten sowie in Apotheken zur Verfügung.
Ab sofort flächendeckend in ganz Österreich
Vorarlberg war das erste Bundesland, das Anfang 2018 die e-Medikation eingesetzt hat. Danach erfolgte Schritt für Schritt die Einführung in allen Bundesländern, die nun mit Wien im Herbst 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde. Die e-Medikation steht nun flächendeckend in ganz Österreich zur Verfügung.
Mittlerweile verwenden 6.301 Ärztinnen und Ärzte sowie 1.357 Apotheken diese Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Mehr als 70 Millionen Verordnungen wurden bereits in e-Medikation gespeichert.
Dr. Alexander Biach, Vorsitzender des Verbandsvorstands im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger: „Wir freuen uns, dass die e‑Medikation nun in ganz Österreich in allen Bundesländern für unsere Versicherten in den Arztordinationen und Apotheken zum Einsatz kommt. Mein großer Dank gilt den Ärztinnen und Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern, die die e-Medikation nun im Sinne der Patientensicherheit einsetzen. Denn nur, wenn alle behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken konstant und vollständig Daten in e-Medikation speichern, bringt die e-Medikationsliste den vollen Nutzen für alle Beteiligten.“
e-Medikationsliste für Prüfung möglicher Wechselwirkungen
„Eine Neuerung für die Patientinnen und Patienten ist nun, dass auch Apotheken mit dem e-card System ausgestattet sind“, erklärt DI Volker Schörghofer, stellvertretender Generaldirektor im Hauptverband. „Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, können auch rezeptfreie Medikamente oder Rezepte von Wahlärzten in die e-Medikation eingetragen werden. Zusätzlich kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden.“
„Für die Apothekerinnen und Apotheker liegt die dominierende Rolle der e‑Medikation eindeutig in der Arzneimittel- und Patientensicherheit. Eine möglichst lückenlose Dokumentation der individuellen Medikation bringt allen Beteiligten – Ärztinnen und Ärzten, Apothekerinnen und Apothekern sowie besonders den Patientinnen und Patienten – große Vorteile“, sagt Mag. pharm. Dr. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer. Die e-Medikation erlaube, die pharmazeutische Beratung der Menschen in den Apotheken, etwa in Bezug auf Arzneimittel-Wechselwirkungen und Polymedikation, zu optimieren.
Vizepräsident Mag. pharm. Christian Wurstbauer führt weiter aus: „Die e-Medikation erstellt ein digitales Arzneimittelprofil der Patientin bzw. des Patienten. Wir entwickeln im Moment eine Software, mit der in Zukunft jede Apotheke auf Basis der e‑Medikationsdaten und des aktuellen Rezepts oder Einkaufs rezeptfreier Medikamente ein automatisches Screening auf arzneimittelbezogene Probleme durchführt. Dabei wird das Arzneimittelprofil der Patientinnen und Patienten auf Wechselwirkungen und eventuell vorliegende Doppelmedikationen geprüft. Dadurch können etwaige Probleme verhindert werden, noch bevor diese Personen beginnen, das betroffene Medikament einzunehmen“, so Wurstbauer.
Daten und Fakten zur e-Medikation
Die „e-Medikation“ ist neben den „e-Befunden“ eine weitere Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ziel ist es, bestmögliche Medikamentensicherheit für die Patientinnen und Patienten zu erreichen. Wenn die behandelnde Ärztin/ der behandelnde Arzt bzw. die Apothekerin/ der Apotheker auf einen Blick sehen, welche Medikamente verordnet und abgegeben wurden, kann bei der Verschreibung bzw. Abgabe eines neuen Arzneimittels Rücksicht darauf genommen werden.
Kassenärztinnen und Kassenärzte sind verpflichtet, verordnete Medikamente in der e-Medikation zu speichern. Besteht ein aufrechtes Behandlungsverhältnis und haben sich die Patientinnen und Patienten nicht von ELGA bzw. von e-Medikation abgemeldet, können die behandelnden Ärztinnen und Ärzte die e-Medikationsliste ihrer Patientin/ ihres Patienten einsehen und auf dieser Grundlage neue Verordnungen auf eventuelle unerwünschte Wechselwirkungen prüfen. Damit haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für Diagnostik und Therapie.
Wenn die e-card in der Apotheke gesteckt wird, kann die gesamte e‑Medikationsliste für eine Wechselwirkungsprüfung oder Beratung abgerufen werden. Und es können auch rezeptfreie Medikamente eingetragen werden.
Nutzen der e-Medikation
Unerwünschte Wechselwirkungen von Medikamenten sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Patientinnen und Patienten. Drei Arzneimittel gemeinsam eingenommen können – statistisch gesehen – bereits drei Wechselwirkungen auslösen. Fünf Arzneimittel hingegen lösen bereits zehn Wechselwirkungen aus. Dabei sind besonders auch die rezeptfreien Medikamente zu beachten, die eine überproportional hohe Rate an Wechselwirkungen verursachen.
Mengenmäßig betrachtet ist jede zweite Arzneimittelpackung, die in der Apotheke verkauft wird, ein rezeptfreies Präparat. Und diese unerwünschten Arzneimittelwirkungen treten öfter auf, als man denkt: Manche Blutgerinnungshemmer vertragen sich beispielsweise nicht mit rezeptfrei erhältlichen Schmerzmitteln, Blutdrucksenker harmonieren oft nicht mit Entwässerungsmitteln. Selbst manche auf den ersten Blick unverfängliche Teesorten, Mineralien oder Vitamine können die Wirkung von Medikamenten verstärken oder abschwächen.
Mit der e-Medikationsliste haben die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, also zum Beispiel Ärztin bzw. Arzt, eine Ambulanz oder ein Spital einen aktuellen Überblick über verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente. Damit können diese auf unerwünschte und auch gefährliche Wechselwirkungen überprüft und unnötige Doppelverschreibungen vermieden werden.
Über das ELGA-Portal schnell und sicher zu den eigenen Gesundheitsdaten
Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Bürgerinnen und Bürger selbst alle eigenen ELGA-Gesundheitsdaten [e-Befunde, e-Medikationsliste] einsehen. Voraussetzung dafür ist eine Anmeldung mit Handysignatur oder Bürgerkarte.
Außerdem unterstützen die ELGA-Ombudsstellen die ELGA-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes. Die ELGA-Serviceline ist unter der Telefonnummer 050 124 4411 werktags von Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr erreichbar.
Weitere Informationen finden sie außerdem online unter www.gesundheit.gv.at bzw. unter www.elga.gv.at.
(Bilder: Hauptverband der österr. Sozialversicherungsträger/ APA-Fotoservice/ Reither)