Ab 15. Juni tritt in der gesamten EU plus in Liechtenstein, Norwegen und Island die neue Roaming-4-Regelung „Roam like at Home“ in Kraft. Die schlechte Nachricht daran: diese Regelung ist einigermaßen kompliziert aufgrund vieler detaillierter Informationen dazu. Die gute Nachricht: Wir erklären ihnen hier die wichtigsten Punkte, die sie ab 15. Juni wirklich wissen müssen – einfach und leicht verständlich 🙂
Am Anfang war das Roaming…
Was ist eigentlich dieses Roaming, von der hier die ganze Zeit die Rede ist? „Roaming“ ist nichts anderes als die Kosten, die anfallen, wenn sie im Ausland mit ihrem Handy oder anderen Geräten mit einer SIM-Karte ihres Heimatlandes telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen. Ihr Betreiber zahlt in diesem Fall dem ausländischen Betreiber Geld, um dessen Netzwerk nutze zu können. Diese Kosten wurden bisher an uns Konsumenten weiter gegeben, eben diese ominöse „Roaming-Gebühr“.
Roam like at Home
Und eben diese Gebühr fällt ab 15. Juni weg. Dh, alle, die ab diesem Tag in der EU urlauben oder beruflich unterwegs sind, können ihre Handys und Tablets so nutzen als wären sie zu Hause in Österreich. Für Sprachminuten, SMS und MMS werden keine zusätzlichen Gebühren mehr verrechnet. Ihre verbrauchten Einheiten werden einfach von ihrem Paketvolumen – je nach Tarif unterschiedlich – abgezogen. Wenn sie keinen Pakettarif haben, sondern pro verbrauchter Einheit zahlen, kostet ihnen ein Telefonat oder eine SMS aus dem EU-Ausland gleich viel wie in Österreich.
Sorgenfrei surfen: Betreiber senden rechtzeitig Warn-SMS
Für Tarife mit Daten-Kontingenten für´s Internet Surfen oder eMail Schreiben gelten ab Mitte Juni im EU-Ausland großzügige „Fair Use Limits“ für Urlauber. Die genauen Informationen und Limits dazu finden sich auf den Homepages der einzelnen Betreiber. Es ist aber nicht notwendig, im Urlaub täglich seinen Datenverbrauch zu prüfen, denn alle Betreiber senden ein Info-SMS, wenn 100 % des monatlichen Fair Use-Kontingents verbraucht sind.
Darüber hinaus gibt es wie schon bisher eine Kostengrenze von € 60,- inkl. Ust., die nur aktiv, also nur mit Zustimmung des Kunden, überschritten werden kann.
Wenn sie zB aus beruflichen Gründen länger als 2 Monate in einem Zeitraum von 4 Monaten im EU-Ausland Roaming nutzt, bekommt eine Warnung vor möglichen Zusatzkosten.
Service
Näherer Informationen finden sie auch auf den Seiten des Forum Mobilkommunikation und auf den Seiten der Betreiber. Wir haben hier für die die wichtigsten angeführt: A1, Drei, T-Mobile, Yesss, Bob, Hot.
(Bilder: Pixabay.com)