Wer eine 24-Stunden Betreuung benötigt, muss sich auch intensiv mit den damit verbundenen Kosten auseinander setzen. Da diese in der Regel nicht unerheblich sind, sollten Sie in jedem Fall die Möglichkeit einer Förderung prüfen. Das Sozialministerium hat ein Modell entwickelt, mit dem Förderungen aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz beantragt werden.
Anspruchsvoraussetzungen für eine 24-Stunden-Betreuung
- Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Bei der Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt aktuell € 2.500,- netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400,- bzw. um € 600,- für behinderte, unterhaltsberechtigte Angehörige. Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.
Höhe der Förderung
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal € 550,- pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal € 1.100,- pro Monat. Dabei gilt grundsätzlich: Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Die unterschiedliche Förderungshöhe erklärt sich durch die jeweilige Höhe der Sozialversicherungsabgaben bei selbständigem oder unselbständigem Betreuungsverhältnis.
Weitere Informationen
Erste Anlaufstelle bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen.
Anträge für eine 24-Stunden Betreuung finden Sie HIER.
Quelle: Sozialministerium, Stand Juli 2016.
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