Winterliche Verhältnisse können die Flugpläne schon mal durcheinander bringen, Stichwort Flugausfall. Fluggäste haben in diesem Fall klare Rechte: Wird ein Flug wegen Schnee, Eis oder Sturm abgesagt, bekommen Passagiere ihre Ticketkosten erstattet oder können sich auf anderem Weg ans gewünschte Ziel bringen lassen. Im Streitfall unterstützt Sie die Agentur für Passagier-und Fahrgastrechte (apf).
Hilfe im Fall des Flugausfall-Falles
Wenn der Flug in den sonnigen Urlaub wegen Schnee ausfällt, ist das schon bitter genug. Und damit Sie nicht auch noch auf Ihren Kosten sitzen bleiben, hilft die dabei, das Geld wieder zurückzubekommen. Die apf verhilft Fluggästen zu ihrem Recht – und das kostenlos. Im Streitfall wird für rasche Lösungen gesorgt.
Darüber hinaus sind Fluglinien bei Ausfällen wegen außergewöhnlicher Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben – wie etwa Schlechtwetter – dazu verpflichtet, Hotel und Verpflegung anzubieten, wenn dies aufgrund einer Übernachtung oder längeren Wartezeit notwendig ist. Sollte die Fluglinie diese Betreuungsleistungen nicht von sich aus zur Verfügung stellen, empfiehlt die apf, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, um die Kosten nachweisen zu können und zurückerstattet zu bekommen.
Kein Anspruch auf Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Können Fluglinien aufgrund von außergewöhnlichen Umständen einen Flug nicht durchführen, obwohl alle zumutbaren Maßnahmen getroffen wurden, sind sie jedoch nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu bezahlen. Ein klassisches Beispiel dafür wäre, wenn ein Flug an einem Tag mit winterlichen Wetterverhältnissen annulliert wird. In diesem Fall ist zu prüfen, ob die Annullierung tatsächlich auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, auf die die Airline keinen Einfluss haben hätte können.
Diese Umstände müssen von der Airline im Einzelfall nachgewiesen werden, die reine Behauptung genügt nicht. Ist eine direkte Klärung mit der Airline nicht möglich, kann der Fall bei der apf zur Prüfung eingereicht werden. Die Höhe einer möglichen Ausgleichszahlung hängt immer von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen € 250,- und € 600,-. Bietet die Fluglinie einen Alternativflug an, der abhängig von der Flugentfernung zwischen zwei und vier Stunden hinter der planmäßigen Ankunftszeit liegt, kann die Ausgleichszahlung um die Hälfte gekürzt werden.
Passagierrechte auf der Homepage der apf abrufbar
Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte aktiv zu informieren. Wie die Erfahrung zeigt, passiert das in der Praxis aber nicht immer. Aufgrund der bei der apf eingelangten Beschwerden zeigt sich, dass Fluglinien betroffenen Passagieren Gutscheine anbieten, obwohl sie auf Wunsch Ansprüche in bar bzw. per Überweisung auszahlen müssen. Ferner berufen sich Fluglinien immer wieder auf außergewöhnliche Umstände und verweigern eine Entschädigung.
Auf ihrer Website unter www.passagier.at hat die apf umfassende Informationen über Passagierrechte zusammengetragen, damit Sie sich einfach und verständlich über Ihre Rechte informieren können. Sollte eine direkte Klärung mit der Fluglinie nicht möglich sein, kann der Fall mittels Online-Beschwerdeformular bei der apf eingebracht werden.
Die wichtigsten Fälle, in denen die apf vermitteln kann:
- Entschädigungen für Verspätungen
- Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
- fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
- die Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, zB bei fehlender Hilfeleistung.
- Darüber hinaus vermittelt die apf im Bahnverkehr auch etwa bei Strafzahlungen (zB für fehlende Tickets), Erstattungen von (zB nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck.
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