Der Hochsommer steht vor der Tür und mit ihm – für viele von uns – die [Haupt-]Urlaubszeit. Egal, ob ans Meer, in die Berge, an einen See oder in die Stadt, die sie schon immer mal besuchen wollten – was auf keinen Fall fehlen sollte, ist eine gute Planung. Lesen sie hier über fünf häufige Reiseirrtümer, die ins Auge gehen und – im Fall des Falles – die Brieftasche mitunter auch ziemlich empfindlich belasten können.
Laut Statistik Austria hat es im Jahr 2018 allein in Österreich rund 7,7 Millionen Sommerurlaubsreisen gegeben – die meisten davon wurden privat organisiert und rund die Hälfte wurde zumindest in Teilen online gebucht.
„Was bei der Reiseplanung aber leider häufig vernachlässigt wird, ist die zielgerichtete Absicherung der Reisekosten, des Autos und auch der eigenen Person. Mitunter ein Grund dafür sind Irrtümer, die sich hartnäckig halten“ so Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung, und betont weiter: „Nur allzu oft bleiben Kundinnen und Kunden bei einem notwendigen Storno oder Abbruch des Urlaubs auf den Reisekosten sitzen oder müssen für kostspielige medizinische Leistungen oder gar Heimtransporte selbst aufkommen.“
Irrtum #01: „Im benachbarten Ausland gilt die eCard und ich bin ohnehin schnell daheim“
Diese Annahme stimmt nur zum Teil, denn: Zwar gilt die eCard in den EU-Mitglieds- und EWR-Staaten, der Schweiz, Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina, doch tut sie dies ausschließlich bei Vertragsärzten und in öffentlichen Spitälern. Und: Wenn es wirklich ernst wird, ist schnellstmögliche medizinische Versorgung unerlässlich – die Frage der Kosten stellt sich meist erst im Nachhinein.
„Ein entscheidender Punkt ist, dass die Leistungen der eCard an die österreichischen Standardsätze gebunden sind. Die Differenz, die speziell in Urlaubsregionen beachtlich sein kann, ist privat zu erbringen – oder man hat vorgesorgt und kann sich auf eine Reisekrankenversicherung verlassen“, erklärt Wendler.
Genau das empfiehlt auch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Alleine im Jahr 2018 hat die Wiener Städtische in Summe mehr als 400.000 Euro an ihre Kunden aufgrund von Arztkosten im Ausland ausbezahlt.
Irrtum #02: „Beim Online-Buchen ist die mit angebotene Versicherung die beste Wahl“
Leider nein! Anstatt eines vorgegebenen Pakets sollte nach persönlichem Bedarf versichert werden. So ist wirklich nur das versichert, was Sinn macht – worauf persönlich Wert gelegt beziehungsweise was benötigt wird.
Doch Achtung: Wenn eine Reise bereits gebucht ist und man sich erst einige Tage danach entschließt, eine Stornoversicherung abzuschließen, beginnt der Versicherungsschutz erst am elften Tag nach Abschluss der Stornoversicherung!
Irrtum #03: „Zu spät – kurz vor Abreise kann ich mich nicht mehr versichern“
Hier gilt es, bei seiner Versicherung nachzufragen. Bei den meisten [großen] Versicherungen lautet die Devise: Solange die Füße heimischen Boden berühren, kann noch eine Reiseversicherung abgeschlossen werden – und zwar online, mit wenigen Klicks.
So können sie de facto via Smartphone oder Tablet sogar noch am Flughafen oder am Bahnhof rasch für Sicherheit im Urlaub vorsorgen.
Irrtum #04: „Solange ich noch nicht im Flugzeug sitze, kann ich noch stornieren“
Bei diesem Irrtum kommt es auf ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail an, nämlich auf die Definition des Reiseantritts: Aus Sicht des Reisenden startet die Reise üblicherweise beim Betreten des Flugzeugs – ab da fühlt man sich nicht mehr zu Hause, der Urlaub beginnt.
Tatsächlich gilt jedoch das Verlassen der Heimatgemeinde als entscheidender Moment – ab diesem Zeitpunkt gilt die Reise als angetreten.
Wenn man jedoch beispielsweise aufgrund plötzlich auftretender Krankheitssymptome die Reise nicht fortsetzen kann, handelt es sich trotz des frühen Zeitpunkts und obwohl man das Flugzeug noch gar nicht betreten hat, um einen Abbruch und kein Storno. Und in einem derartigen Fall erbringt nur eine Reiseabbruchversicherung eine Leistung.
Irrtum #05: „Verursache ich einen Autounfall, zahlt meine Haftpflichtversicherung“
Jein. Zwar sind etwaige Fremdschäden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt, doch bleibt man auf dem entstandenen Schaden am eigenen Fahrzeug zu 100 Prozent sitzen – sofern es nicht durch eine Vollkasko-Versicherung geschützt ist.
Eine Kfz-Reisekaskoversicherung schützt das eigene Fahrzeug und mit optionalem Freizeitpaket auch private Gegenstände bei Einbruchsdiebstahl wie beispielsweise Golf-, Tauch-, Surf-, Tennis-, Bergsteiger-, Lauf- und Fischereiausrüstungen im Auto und in versperrten Dachboxen.
Bedarf analysieren und Vorsorgen schützt vor unvorhergesehenen Kosten
Um die Vorfreude auf und vor allem auch den Urlaub selbst sorgenfrei zu genießen, ist es empfehlenswert, den eigenen Versicherungsbedarf zu analysieren. Mittlerweile gibt es dafür online auf den Seiten der Versicherungen praktische Tools, die einem dabei helfen.
„Im Zuge der Reiseplanung und -vorbereitung sollte man sich für die Bedarfsanalyse ein paar Minuten Zeit nehmen. Es kommt nicht selten vor, dass sich Kundinnen und Kunden während oder nach ihrer Reise an uns wenden, da sie sich nicht rechtzeitig erkundigt haben, wogegen sie eigentlich versichert sind“, so Wendler abschließend.
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