Österreich, das Land der Berge, ist vor allem auch eines: ein Land, das mit seiner vielfältigen Berg-/ Landschaft förmlich dazu einlädt, zu Fuß, sprich wandernd erkundet zu werden. Und egal, ob eine Tages- oder Mehrtageswanderung: zu einer [ausgiebigen] Bergtour gehört auch ein Hüttenbesuch dazu. In Österreich betreiben die heimischen alpinen Vereine insgesamt 440 Hütten mit mehr als 17.000 Schlafplätzen.
Coronavirus bedingt waren all diese Hütten in den vergangenen Wochen und Monaten geschlossen. Aber bereits ab Mitte Mai haben die ersten Schutzhütten ihre Gastronomiebereiche wieder geöffnet. Und Nächtigungen am Berg sind wieder ab 29. Mai möglich. Wir haben uns mal angeschaut, worauf sie bei einem Hüttenbesuch bzw. bei einer Nächtigung in einer Hütte achten müssen.
Was im Tal gilt, gilt auch auf dem Berg. Plus ein bißchen mehr.
Natürlich gelten für alpine Hütten die gleichen Regeln wie für alle anderen Beherbergungsbetriebe im Tal. Nichtsdestotrotz müssen Bergsportlerinnen und Bergsportler ein paar zusätzliche Regeln beachten – diese wurden vom Österreichischen Alpenverein, den Naturfreunden und dem Österreichischen Touristenklub mit Unterstützung des Deutschen Alpenvereins ausgearbeitet.
So sind in diesem Jahr Nächtigungen nur mit Reservierungen möglich. Außerdem sind neben den obligatorischen Mund-Nasen-Schutzmasken ein eigener Sommerschlafsack und Polsterbezug mitzubringen. Falls in den jeweiligen Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden.
Der Verband alpiner Vereine Österreichs [VAVÖ], die Dachorganisation aller bedeutenden heimischen alpinen Vereine, blickt dem kommenden Hüttensommer jedenfalls zuversichtlich und positiv entgegen.
„Es ist wichtig, dass Wanderbegeisterte im Vorfeld einer Hütten-Übernachtung genau Bescheid wissen, welche Regeln auf alpinen Schutzhütten gelten. Daher hat der Verband alpiner Vereine Österreichs auf Basis der vom Gesundheitsministerium vorgegebenen Maßnahmen allgemein gültige Regeln für Hüttennächtigungen erarbeitet“, erklärt VAVÖ–Präsident Gerald Dunkel-Schwarzenberger. Die wichtigsten Änderungen für Übernachtungen auf Schutzhütten im heurigen Sommer sind laut Dunkel-Schwarzenberger in folgenden vier Punkten zusammengefasst:
Hütten-Nächtigungen: Diese vier Punkte sind zu beachten
- Hütten sollten nur in gesundem Zustand und mit selbst mitgebrachtem Mund-Nasen-Schutzmasken besucht werden.
- Für Übernachtungen ist im Vorfeld unbedingt eine Reservierung [online oder telefonisch] notwendig – ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz.
- Außerdem ist das Mitbringen eines eigenen Schlafsacks [leichter Daunen- oder Sommer-Schlafsack] und
- eines eigenen Polsterbezuges Pflicht. Hüttenschlafsäcke sind nämlich für die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht geeignet und können somit zu Hause bleiben.
„Unsere Hüttenpächter gehen positiv in die kommende Hüttensaison und freuen sich auf ihre Nächtigungs- und Tagesgäste. Es stehen heuer aufgrund des Coronavirus besondere Herausforderungen [auch] auf den Schutzhütten an. Mit dem Einhalten der Grundregeln wird einer erfolgreichen Bergsaison aber nichts im Wege stehen. Wir sind gut vorbereitet“, so Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.
Gastrobetrieb auf Hütten gut angelaufen
Bereits seit 1. Mai ist der Outdoorsport in Österreich wieder erlaubt. Und seit 15. Mai empfangen einige Hüttenwirtsleute wieder ihre Tagesgäste. Der Gastronomiebetrieb auf den Hütten ist mittlerweile gut angelaufen. „Die Öffnung im Gastronomiebereich vor zwei Wochen zeigt, dass die genau formulierten Bergsport-Regeln des VAVÖ von Wanderbegeisterten gut angenommen und umgesetzt wurden. Im Vorfeld zu wissen was man bei einer Übernächtigung darf bzw. was erwartet wird, ist ebenso wichtig wie die Tourenplanung, um zu der Hütte zu kommen“, erklärt Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich.
Bergsportregeln wurden angepasst
Schon Anfang Mai haben sich Experten des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde in Zusammenarbeit mit VAVÖ Gedanken gemacht, wie eine freudvolle Bergsportausübung in Zeiten von Covid-19 erfolgen kann. Im Mittelpunkt stehen derzeit acht Grundregeln und sportartspezifische Zusatzempfehlungen, die nun aktualisiert und angepasst wurden. Eine der Änderungen betrifft die Abstandsregel: Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Nachzulesen sind die Leitlinien auf den Websiten der alpinen Vereine.
Nochmal zusammengefasst die vier wichtigsten Eckpunkte für Hüttennächtigungen 2020:
- Besuchen sie Berg- und Schutzhütten nur in gesundem Zustand!
- Bringen sie auf jeden Fall ihre eigene Mund-Nasen-Schutzmaske mit!
- Reservieren sie vorab ihren Übernachtungsplatz – ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz!
- Nächtigungen sind nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug [leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack] möglich!
Alle Informationen können sie auch jederzeit auf der Seite des VAVÖ nachlesen.
(Bilder v.o.n.u.: Pixabay.com, Lizumerhütte/ Romed Giner, Naturfreunde/ Leitgeb)