Wir wissen um unsere Rechte als Patientinnen und Patienten nur mangelhaft Bescheid. Zu diesem Ergebnis kam eine aktuelle Umfrage[1] von Patientenvertretungen aus der Praxis. Deshalb wurde nun von der Online-Plattform selpers gemeinsam mit den Verbänden PHARMIG und FOPI der neue Ratgeber „Ihr Recht als Patient•in – Von Diagnosestellung bis Nachsorge“ publiziert. Wir haben hier für sie vorab die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Oft fehlt das Wissen, wie man seine Patientenrechte einfordern kann
Der Stellenwert von Patientinnen und Patienten und ihren Anliegen wird von den Verantwortlichen im Gesundheitssystem als zentral erachtet – von den politisch Entscheidungstragenden ebenso wie von der Sozialversicherung, den Behörden oder den verschiedenen Interessenvertretungen. Doch in puncto Wissen über die bestehenden Patientenrechte gibt es große Informationslücken, ergab eine Umfrage unter mehr als 200 Patientenorganisationen[1].
Patientenvertretungen äußerten, Patientenrechte seien zwar gut verankert, aber den Betroffenen nicht bekannt. Andere meinten, die Patientenrechte seien schlecht verankert und zusätzlich den Patient•innen nicht bekannt. Zudem diagnostizierten die Befragten große Unsicherheit: Patient•innen wüssten oft nicht, wie sie ihre Rechte einfordern können, würden sich „ihrem Schicksal fügen“ oder sich nicht trauen, sie einzufordern, weil sie zum Beispiel keine Rechtsvertretung bzw. keinen Rechtsschutz hätten.
Ihr Recht als Patient•in – Von Diagnosestellung bis Nachsorge
Um diesem Problem zu begegnen, entwickelte die Online-Plattform selpers gemeinsam mit den Verbänden PHARMIG und FOPI den neuen Ratgeber „Ihr Recht als Patient•in – Von Diagnosestellung bis Nachsorge“. „Viele Menschen in Österreich wissen nicht, was ihre Rechte als Patient•innen sind und wie sie diese beanspruchen können“, bestätigt selpers-Gründerin Dr.in Iris Herscovici. „Außerdem sind die geltenden Regelungen für Patient•innen schwer verständlich und oft nur schwierig in die Praxis übertragbar. Doch die betroffenen Personen müssen verstehen, dass sie den Behandlungsprozess mitgestalten und positiv beeinflussen können. Dafür brauchen sie Informationen, die sich an der Patient Journey orientieren und Rücksicht auf die Lebensrealität der Patient•innen nimmt, insbesondere alltagsrelevant in verständlicher Sprache. Dies war ein wesentlicher Aspekt bei der Konzeption der vorliegenden Broschüre.“
Patientenanwalt Dr. Gerald Bachinger unterstützte dieses Projekt von Anbeginn: „Es ist leider Tatsache, dass es um die Gesundheitskompetenz in Österreich nicht gut bestellt ist. Das wurde durch die Österreichische Gesundheitskompetenz‐Erhebung[2] erst letztes Jahr deutlich belegt, und die Corona-Pandemie hat die Situation eher noch verschlechtert. Umso wichtiger ist es, jetzt bei dieser grundlegenden Materie nachzuschärfen.“
Kompakter und verständlicher Kompass durch die Rechtsmaterie
Die neue Broschüre bildet dementsprechend eine Art Kompass und informiert kompakt sowie verständlich über die Rechte und Pflichten aller Patientinnen und Patienten im heimischen Gesundheitswesen. Gestaltet wurde sie in Zusammenarbeit zwischen Jurist•innen, Patientenvertreter•innen, Kommunikationsexpert•innen und Graphiker•innen, um juristisch-technische Inhalte in leicht erfassbare, praxisnahe Informationseinheiten zu übersetzen. Der Aufbau und Inhalt orientiert sich dabei am Weg der Patient•innen durch das Gesundheitssystem beginnend mit den ersten Arztbesuchen, Untersuchungen und Diagnosen über die Therapie bis hin zur Nachsorge und möglichen Sozialleistungen.
Wichtige Themen wie Therapiefreiheit, Arztwahl und Kosten gut erklärt
Ein wichtiges Thema ist etwa die freie Arztwahl: „In Österreich wird das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Ärzteschaft und Patient•innen als besonderer Wert anerkannt“, unterstreicht Autorin Dr.in Maria-Luise Plank, Gillhofer Plank Rechtsanwälte. „Wenn daher eine Therapie in gleicher Qualität sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Spital erbracht werden kann, dann darf die•der Patient•in die Therapie mit dem Arzt oder der Ärztin des Vertrauens beispielsweise im niedergelassenen Bereich durchführen, auch wenn für die Sozialversicherung dadurch Mehrkosten entstehen.“
Ähnlich dazu klärt der Ratgeber auf, dass im Rahmen der gemeinsamen Therapieentscheidung zwischen Behandelnden und Patient•innen der Ökonomiedruck nicht derartige Ausmaße annehmen darf, dass keine individuelle Entscheidung im Einzelfall mehr möglich ist und der kostengünstigste Weg von den Zahlern übernommen wird. „Die Ärztin oder der Arzt hat daher im Rahmen des Standes der Medizin eine Therapiefreiheit, wenn mehrere gleichwertige Optionen vorliegen“, erklärt Juristin Plank. „Alle Patient•innen haben in einem gewissen Rahmen ein Selbstbestimmungsrecht und können beispielsweise eine für sie weniger belastende Therapie vorziehen. Die Kosten der Therapie sind ein Kriterium für die Kostenerstattung, aber nicht das Entscheidende, wenn Therapiealternativen unterschiedliche Belastungen für die Patient•innen bedeuten.“
Die Broschüre informiert zudem über mögliche Sozialleistungen in Zusammenhang mit Erkrankungen und möglichen Arbeitsausfällen oder Hilfsbedürftigkeit. „Ein typisches Beispiel ist die Tatsache, dass viele an Krebs erkrankte Personen während und nach der Chemotherapie nicht arbeitsfähig sind und Hilfe bei der Verrichtung täglicher Aufgaben benötigen“, so Plank. „Diese Patient•innen wissen aber häufig nicht, dass sie während dieser Zeit Anspruch auf Pflegegeld haben. Derartige Informationslücken wollen wir schließen.“
Kommunikation der Patientenrechte bislang vernachlässigt
„Alle Patient•innen müssen sich darauf verlassen können, dass bei jeder medizinisch notwendigen Maßnahme an Körper, Geist und an Seele der eigene Wille entscheidend ist und dass die Würde in jeder Situation bewahrt bleibt. Viele Menschen sehen sich aber als Patient•in den helfenden Personen gegenüber in einer schwächeren Position“, weiß Patientenanwalt Bachinger. „Mit diesem Ratgeber kann hoffentlich ein wenig gegengesteuert werden. Denn: Die Patientenrechte wurden zwar seit Abschluss der Patientencharta im Jahr 1999 juristisch weiterentwickelt und perfektioniert. Bei der Kommunikation hat es aber gehapert.
Im nächsten Schritt können wir uns dann der Zukunft widmen und hinschauen, wo Reformbedarf besteht. Da kann man prüfen, was überholt oder nicht ausreichend abgebildet ist – wie etwa der Patientenentschädigungsfonds oder die Information von Patient•innen zu Behandlungsfehlern“, betont Bachinger.
Informierte Patient•innen können Gesundheitssystem besser verstehen und nutzen
„Jede•r von uns ist früher oder später einmal Patient•in“, formuliert Dr. Bernhard Ecker, Präsident des Forums der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich [FOPI] die Motivation, als Verband das Projekt mitzutragen. „Patient•innen sollen wissen, worauf sie Anspruch haben. Denn wenn sie ihre Rechte kennen, können sie die Leistungen unseres Gesundheitswesens, den Nutzen und Wert der Therapien sowie die Reha- und Pflegemaßnahmen besser verstehen und nutzen. Auch Gesundheitskompetenz ist ein Türöffner für ein Leben in Gesundheit.“
„Wir setzen uns seit langem für aufgeklärte und gut informierte Patientinnen und Patienten ein“, sagt auch Mag. Alexander Herzog, Generalsekretär der PHARMIG. Deshalb engagiert sich das verbandsübergreifende Joint Standing Committee [JSC] „Patient Advocacy“ bei Themen wie Patientenmitbestimmung, Zugang zu Informationen, Stärkung von Patientenrechten, Stärkung von Patientenorganisationen und Compliance in Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen. „Unsere Mitgliedsunternehmen sehen in der täglichen Arbeit den dringenden Bedarf der Patientinnen und Patienten an Zugang zu niederschwelligen Informationen. Durch das verbandsübergreifende Gremium ist es nunmehr gelungen, eine wirklich umfangreiche Broschüre gemeinsam herauszugeben und alle Patientinnen und Patienten mit zentralen Informationen zu unterstützen.“
Broschüre online und gedruckt verfügbar
Die Broschüre ist ab sofort unter diesem Link online abrufbar und kann zudem auch HIER als Printexemplar bestellt werden.
Quellenangaben
[1] Umfrage: Starke Defizite beim Wissen über Patientenrechte, Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich, September 2018.
[2] Gesundheitskompetenz in Österreich: Ergebnisse der Österreichischen Gesundheitskompetenz-Erhebung HLS19-AT, Juli 2021.
(Bilder: Pharmig/ APA-Fotoservice/ Ludwig Schedl)