Im vergangenen Jahr unternahmen die Österreicherinnen und Österreicher laut Statistik Austria 25,29 Millionen Reisen ins In- und Ausland mit mindestens einer Übernachtung. Davon waren 22,23 Mio. Urlaubsreisen und 3,06 Mio. Geschäftsreisen. Soweit, so gut. Aber: So ein Auslandsaufenthalt kann im Krankheitsfall zu einer wahren Kostenfalle werden. Lassen sie sich daher unbedingt vorab ausführlich beraten, wer im Falle des Falles welche Kosten trägt.
Vorab prüfen, was im Krankheitsfall im Ausland versichert ist
Für den Fall, dass man im Ausland krank wird, verlässt man sich dabei im Normalfall auf den Schutz durch die Europäische Krankenversicherungskarte [EKVK] oder auf den Versicherungsschutz bzw. die Reise-Deckung der Kreditkarte. Der Präsident des Österreichischen Versicherungsmaklerrings [ÖVM] Mag. Alexander Gimborn rät aber alle Reisenden: „Prüfen sie unbedingt vor Antritt der Reise ihren Kreditkarten-Vertrag. Der Schutz ist – leider Gottes – zuallermeist nicht annähernd bedarfsorientiert. So sind zum Beispiel ihre Angehörigen oft nicht versichert und die Leistung wird nur dann erbracht, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.“
Welche Behandlungskosten deckt die österreichische Sozialversicherung?
Für Behandlungen in EU- und EWR-Ländern sowie in der Schweiz gilt die EKVK, die von der österreichischen Sozialversicherung ausgestellt wird. Mit dieser Karte haben Versicherte und deren Angehörige Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen im Ausland, die in der Regel nach den gleichen Konditionen wie im Inland abgerechnet werden. Dies gilt für niedergelassene Vertragsärztinnen und -ärzte sowie sämtliche öffentliche Krankenanstalten und medizinische Einrichtungen.
Es ist allerdings wichtig zu beachten, dass die Deckung und die genauen Bedingungen je nach Land und Situation durchaus variieren können. Bilaterale Abkommen erweitern diesen Schutz beispielsweise für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro, Nordmazedonien und in der Türkei.
Wenig bis keine Deckung in privaten Einrichtungen
Unbedingt zu beachten, damit es im Nachhinein nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt: Bei Inanspruchnahme privater Krankeneinrichtungen innerhalb der Europäischen Union werden die Kosten vom österreichischen Sozialversicherungsträger nicht oder nur minimal übernommen! Das ist beispielsweise in Italien relevant, da in unserem südlichen Nachbarland etwa mehr als 50 Prozent aller Spitäler private Krankenhausbetreiber sind.
Dazu ein aktuelles Beispiel
In Italien ist ein Österreicher über eine Stufe gestürzt und hat dabei einen komplizierten Trümmerbruch an der Schulter erlitten: Die Kosten des privaten Betreibers beliefen sich für die Behandlung auf 15.400,- Euro. Die Österreichische Gesundheitskasse [ÖGK] hat davon allerdings nur zirka 500 Euro übernommen. Ein Tag Intensivmedizin ]auch in Südtirol] würde jedoch etwa 15.000 bis 20.000 Euro kosten – und zwar wie gesagt pro Tag!
Dienstgeber-Haftung für Behandlungskosten bei Auslandsentsendung
Entsendet ein Unternehmen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ins Ausland, kann die Haftung für das Unternehmen schnell existenzbedrohend werden. Gemäß §130 ASVG hat der Dienstnehmer nämlich einen direkten Anspruch auf Leistungserbringung durch den Dienstgeber, sofern kein Sozialversicherungsschutz besteht. In Öffentlichen Spitälern innerhalb der oben erwähnten Gebiete besteht Sozialversicherungsschutz, in allen anderen Ländern oder in privaten Spitälern besteht allerdings ebenfalls nur eine Kostendeckung durch die ÖGK von etwa 250 Euro pro Tag.
Explizit keine Kostendeckung besteht beispielsweise für eine gegebenenfalls nötige Rückholung!
Wenn sich nun der Arbeitgeber in Sicherheit wähnt, da der Arbeitnehmer vielleicht eine private Auslandskrankenversicherung, eine Reiseversicherung, und/ oder sogar eine KFZ-Kaskoversicherung gezeichnet hat, entlastet dies den Dienstgeber keinesfalls. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass der Versicherer nach Erbringung seiner Leistung berechtigt ist, die Forderungen seinerseits beim Dienstgeber geltend zu machen.
Fazit
Egal ob sie privat oder beruflich im Ausland unterwegs sind: Um im Fall eines Krankheitsfalls nicht auf zum Teil horrenden Kosten sitzen zu bleiben, ist es ratsam, vorab seine Versicherungspolizzen durchzugehen, um zu wissen, welche Leistungen seitens der Versicherung zu erwarten sind und welche man jedenfalls selbst bezahlen müsste.
(Bilder: AdobeStock, ÖVM/ Klaus Ranger Fotografie, AdobeStock)