Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Krise stehen viele Menschen vor einem finanziellen Tief. Jene Personen, die in Zeiten des Coronavirus ihren Job verloren haben oder wegen Kurzarbeit in Zahlungsnot geraten sind, werden nun im Mietrecht geschützt.
Kann man beispielsweise deswegen seine Miete nicht mehr bezahlen, darf die Mieterin bzw. der Mieter nicht delogiert werden. Und wie ist es nun mit einer Erhöhung der Miete? Darf die Vermieterin/ der Vermieter die Miete während der Pandemie erhöhen? Die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema „Miete in Corona-Zeiten“ lesen sie hier.
Die Mietzinserhöhung in Österreich
Ist die Zahlungsunfähigkeit wegen dem Coronavirus und seinen Folgen ein Grund dafür, einen Mietvertrag zu kündigen? Was kann man machen, wenn man plötzlich seine monatliche Miete nicht mehr bezahlen kann? Darf ich als Mieterin bzw. Mieter meine Miete reduzieren? Dies und viele weiteren Fragen sorgen bei Mietern aktuell für große Aufregung. Doch besonders die Frage nach einer Mietpreiserhöhung während Corona bleibt für viele Betroffene unbeantwortet. Zahlreiche Vermieterinnen und Vermieter erhöhen nämlich trotz der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation die Miete – aber darf diese in solch einer Ausnahmesituation überhaupt erhöht werden?
Eine Mieterhöhung ist laut Gesetz nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Zunächst muss abgeklärt werden, ob der Mietvertrag dem Mietrechtsgesetz [MRG] unterliegt oder nicht. Unterliegt der Mietvertrag dem MRG, gibt es drei unterschiedliche Mietzinsbeschränkungen, die von der Vermieterin/ vom Vermieter beachtetet werden müssen: der Richtwertzins, der Kategoriemietzins sowie der angemessene Mietzins.
Liegt das Mietverhältnis außerhalb des MRG, kann die Vermieterin/ der Vermieter eine Mieterhöhung vereinbaren, die sich nicht an Richtwerten oder Kategoriebeträgen orientiert. Trotzdem darf die Vermieterin/ der Vermieter keine außerordentlich hohe Mietzinserhöhung verlangen.
Ist eine Mieterhöhung zu Corona-Zeiten zulässig?
Wie verhält sich nun die Mieterhöhung in Zeiten von Corona? Ungeachtet dessen, dass zahlreiche Menschen ihre Arbeit verlieren und viele weitere in Kurzarbeit leben, ist es gesetzlich nicht verboten, eine Miete zu erhöhen – auch wenn dies menschlich gesehen äußerst fragwürdig erscheint. Trotzdem haben Mieterinnen und Mieter die Möglichkeit, gegen diese Erhöhung zunächst zu widersprechen. Verweigert die Mieterin/ der Mieter die Mietpreiserhöhung, bleibt ihr/ ihm allerdings der juristische Weg nicht erspart.
Sollten sie sich daher nicht sicher sein, ob eine Mieterhöhung zulässig ist oder wenn sie sie rechtliche Hilfe beim Überprüfen ihres Mietzinses benötigen, ist es daher ratsam, sich an eine kompetente Rechtsanwältin/ kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden. Diese bzw. dieser kann ihnen in aller Ruhe umfassend und bis ins kleinste Detail die Mieterhöhungsansprüche der Vermieterin/ des Vermieters erklären.
Recht, Miete für April, Mai und Juni zurückzubehalten
Stecken sie aufgrund der aktuellen Krise in Zahlungsschwierigkeiten, bleibt ihnen das Recht, die Miete der Monate April, Mai und Juni bis Ende des Jahres zurückzuzahlen – jedoch nur dann, wenn ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Verweigert dies die Vermieterseite, können sie die Miete eigenständig einbehalten, sollten jedoch die Vermieterin/ den Vermieter oder die Hausverwaltung in jedem Fall darüber Bescheid geben, indem sie die Einbehaltung der Mietkosten mit dem dritten Covid-19-Gesetz begründen. Ferner darf, bei Vorliegen dieser gewissen Voraussetzungen, die Vermieterin/ der Vermieter nicht gleich mit einer Kündigung oder Räumungsklage reagieren.
Staatliche Maßnahmen bringen derzeit gravierende Einschränkungen im täglichen Wirtschaftsleben mit sich und können sich daher auch auf ihr privates Leben, wie eben Zahlungsprobleme bei der Miete, auswirken. Zögern sie daher nicht, eine juristische Fachfrau/ juristischen Fachmann zu kontaktieren, sollten sie Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und mietrechtlichen Angelegenheiten haben.
Service
Mithilfe der Anwaltssuche von Anwaltfinden.at finden sie schnell und unkompliziert eine passende Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt in ihrer Nähe.
Quelle: Anwaltfinden.at – Das Rechtsportal für Rechtssuchende.
(Bilder: Pixabay.com)