Wie ärgerlich: Man macht den Kühlschrank auf um zum Beispiel Milch heraus zu nehmen, schaut auf´s Mindesthaltbarkeitsdatum und sieht, dass die Milch bereits abgelaufen ist. Aber heißt das automatisch, dass diese Lebensmittel nicht mehr genießbar sind? Was bedeutet das Mindesthaltbarkeitsdatum wirklich und was ist der Unterschied zum Verfallsdatum? Finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Mindesthaltbarkeitsdatum ≠ Verfallsdatum
Bleiben wir bei der obern erwähnten Milch: Sie riecht gut und sieht aus wie immer, aber trotzdem wird sie weggelehrt. So etwas passiert jeden Tag zig-tausend mal in den heimischen Haushalten. Der Grund: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist überschritten. Nur, die Milch hätte man trotzdem noch trinken können. Denn: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ganz klar kein Verfalls-, oder Ablaufdatum.
„Mindestens haltbar bis“ gibt an, bis wann das ungeöffnete Lebensmittel seine speziellen Eigenschaften mindestens behält. Dh, wie lange Geruch, Geschmack, Farbe und Nährwerte wie an dem Tag, an dem das Produkt abgepackt wurde, gleich bleiben – vorausgesetzt, es wurde richtige aufbewahrt. Um das auch garantieren zu können, bauen die Unternehmen dabei einen „Puffer“ ein. Darum sind viele Lebensmittel auch nach Ablauf des angegebenen Datums noch genießbar.
Mindesthaltbarkeitsdatum vs. Verfallsdatum
Manche Lebensmittel haben an Stelle eines Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum. Zu erkennen ist dies am Hinweis „Zu verbrauchen bis“. Das Verbrauchsdatum ist für Lebensmittel wie Faschiertes oder frischen Fisch vorgesehen, die leicht verderblich sind. In diesem Fall kann bei einem Verzehr nach Ablauf des Verbrauchsdatums eine Gesundheitsgefahr durch Keime entstehen. Daher sollten Sie diese Produkte dann nicht mehr essen.
Wie lange darf man „drüber“ sein?
Milch können Sie in einer ungeöffneten Verpackung noch rund drei Tage nach dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießen. Auch sonstigen Milchprodukte und Wurst halten sich ungeöffnet oft noch mehrere Tage. Eier können Sie noch bis zu zwei Wochen später verwendet, dann aber lieber zum Kochen und Backen und nicht roh.
Mehl, Reis, Getreide, Kaffee und Nudeln können Sie noch mehrere Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nutzten, wenn Sie sie trocken lagern. Das Gleiche gilt für Marmelade, Saft, Bier und Wein.
Wann merke ich, dass Lebensmittel nicht mehr genießbar sind?
Vertrauen Sie Ihren Sinnen. Verdorbene Milchprodukte zum Beispiel erkennen Sie sofort am Geruch. Auch Schimmel ist ein deutlicher Warnhinweis dafür, dass man das entsprechende Lebensmittel entsorgt. Essen Sie zum Beispiel schimmliges Brot, können Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit und Erbrechen die Folge sein.
Auf manche Käsesorten gehört Schimmel, weil er zur Reifung gebraucht wird. Allerdings können auch solche Käsesorten von „Fremdschimmel“ befallen werden. Hat ein Edelschimmelkäse eine komische zweite Schimmelschicht mit rötlichen, grünlichen oder grauen Flecken, sollten Sie den gesamten Käse entsorgen und nicht mehr essen. Gleiches gilt für Äpfeln mit einer faulen Stelle, die unbedingt entsorgt werden sollte. Auch Gemüse, Säfte, Milchprodukte, Nüsse, Getreide, etc. sollten auch schon bei geringen Anzeichen von Schimmel komplett entsorgt werden.
Bei Fleisch gilt es grundsätzlich, auf Geruch und Aussehen zu achten – beides klare Zeichen für Frische. Fleisch sollte auf keinen Fall süßlich oder unangenehm riechen. Ebenfalls bedenklich ist, wenn die Oberfläche des Fleisches schmierig aussieht oder Druckstellen hat. Spätestens wenn man es dann probiert bemerkt man gleich, ob Fleisch noch gut ist oder nicht. Schmeckt es ranzig, sofort weg damit.
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