Corona-Bergsommer 2.0: Seit 19. Mai freuen sich auch die Schutzhütten des Österreichischen Alpenvereins wieder auf Tages- und Nächtigungsgäste. Wie im letzten Jahr gelten am Berg vorläufig die gleichen Corona-Bestimmungen wie im Tal – mit ein paar zusätzlichen Regeln. Neben der obligatorischen FFP2-Maske gehört ein eigenes Handtuch zur Wanderausrüstung mit dazu. Bergsportler•innen, die auf einer Hütte übernachten wollen, müssen zudem den Schlafplatz vorab reservieren und einen Schlafsack und eigenen Kopfpolsterbezug mitbringen. Außerdem wird bei Mehrtagestouren empfohlen, Selbsttests bei sich zu tragen.
Das Corona-Virus hat keine Höhenangst
Der Sommer befindet sich im zügigen Anmarsch und damit geht auch die Bergsportsaison langsam los. Auch in diesem Jahr kennt das Corona-Virus keine Höhenangst und beschäftigt so auch die Pächter•innen und Betreiber•innen der Alpenvereinshütten. Der Österreichische Alpenverein hat deshalb gemeinsam mit dem Verband Alpiner Vereine Österreichs [VAVÖ], die Dachorganisation aller bedeutenden heimischer Alpinen Vereine, und dem Deutschen Alpenverein erneut ein Corona-Konzept ausgearbeitet, das für alle Hütten gilt. Dieses Konzept gibt sowohl Wirt•innen als auch Gästen eine klare Linie für den sicheren Berggenuss vor.
Ohne Reservierung kein Schlafplatz
Allgemein gilt: Bergsportler•innen dürfen Hütten nur gesund und mit einem Nachweis eines der 3G’s – getestet, genesen oder geimpft – betreten. Zudem gehört eine eigene FFP2-Maske sowie ein eigenes Handtuch zur Ausstattung im Wanderrucksack. Für diejenigen, die auf einer Hütte übernachten wollen, kommen noch ein eigener Schlafsack [idealer Weise ein leichter Daunen- oder Sommerschlafsack] und ein Polsterbezug mit ins Gepäck.
„Am allerwichtigsten ist es, dass sich die Bergsportler•innen vor einer Tour ausreichend informieren und vorbereiten. Wir haben dieses Konzept erstellt, um es allen Beteiligten so leicht wie möglich zu machen, sich auf diesen zweiten Bergsommer mit Corona einzustellen und ihn genießen zu können“, so Andreas Ermacora, Präsident des Österreichischen Alpenvereins.
Die Reservierungspflicht gilt übrigens auch bei Selbstversorgerhütten. Menschen, die mehrere Tage unterwegs sind oder sich mehr als eine Nacht in einer Hütte aufhalten, müssen außerdem Selbsttests mitbringen. Der Grund: Ein negativer PCR-Test hat lediglich eine Gültigkeit von 72 Stunden, beim Antigentest sind es nur 48 Stunden. Danach muss neu getestet werden. Der Selbsttest hat dann wiederum die Gültigkeit von 24 Stunden. Bei einem Hüttenwechsel muss er auf der zweiten Hütte wiederholt werden. Außerdem sollten immer die regionalen Ausnahmeregelungen, abhängig vom Infektionsgeschehen in den einzelnen Bezirken und Bundesländern, beachtet werden.
Bitte zu Tisch!
Was die Gastronomie betrifft, so sind die Regeln oberhalb der Baumgrenze so: Besuchergruppen dürfen innerhalb der Hüttenräumlichkeiten maximal aus vier Personen mit bis zu sechs Minderjährigen bestehen. Im Freien dürfen mehr Menschen an einen Tisch: Zehn Personen plus zehn Minderjährige ist hier die Obergrenze. Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von zwei Metern zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Außer am Tisch gilt überall FFP2-Maskenpflicht. Die vorgeschriebene Sperrstunde für Hütten ist außerdem 22 Uhr. Registrierungspflicht gilt für die Gäste, die sich länger als 15 Minuten auf der Hütte aufhalten.
Für den Fall, dass ein Gast während seines Aufenthalts positiv getestet wird, gilt folgende Vorgehensweise: Die Person wird sofort isoliert und der Hüttenwirt bzw. die Hüttenwirtin verständigt die zuständigen Behörden. Diese geben die weiteren Schritte vor. Ist ein sofortiger Abstieg bzw. ein Abholen nicht möglich, wird die Person zum Beispiel über Nacht in einem separaten Raum isoliert.
Die Hüttenwirt•innen werden angesichts der erneuten außergewöhnlichen Situation vor eine große Aufgabe und Verantwortung gestellt. „Unsere Hüttenpächter•innen gehen dennoch positiv in die Hüttensaison und freuen sich auf ihre Nächtigungs- wie Tagesgäste“, so Ermacora. Ein respektvoller Umgang und vor allem die Einhaltung der Bestimmungen von Seiten der Bergsportler•innen seien die Voraussetzung dafür, dass auch die Hütten den Sommer über geöffnet bleiben können und Wirt•innen sowie Gäste den Bergsommer 2021 in vollen Zügen genießen können.
Die Regeln für den Hüttensommer 2021 noch einmal zusammengefasst
Allgemeines/ Beherbergung
- Besuchen sie die Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme!
- Bringen sie eine eigene FFP2-Maske und ein eigenes Handtuch mit!
- Reservieren sie vorab ihren Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
- Nächtigungen sind nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich [leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack]!
- Nehmen sie für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!
- Informieren sie sich bei Selbstversorgerhütten im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!
Gastronomie
- Alle Gäste benötigen einen gültigen negativen Zutrittstest bzw. den Nachweis der Testausnahme.
- Besuchergruppe indoor max. 4 Personen zzgl. max. 6 Minderjährigen aus verschiedenen Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
- Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus verschiedenen Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt.
- Sperrstunde 22 Uhr
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch
- Personen einer Gästegruppe mit Nächtigung dürfen gemeinsam an einem Tisch ohne Mindestabstand untergebracht werden.
- Registrierungspflicht der Gäste ab einem Aufenthalt von mehr als 15 min. – indoor und outdoor!
Alle Maßnahmen und Empfehlungen rund um das Corona-Virus wie unter anderem die Leitlinien zu „Bergsport im Freien“ finden sie HIER.
In diesem Sinn wünschen wir allen schöne und vor allem auch unfallfreie Bergerlebnisse!
(Bilder: Pixabay.com, I. Roscher, Alpenverein/ DI Norbert Freudenthaler)