Aktuell befinden wir uns mitten im dritten harten Lockdown. Viele von uns sehnen sich – verständlicher Weise – wieder nach Erholung oder einfach nur nach einem „Tapetenwechsel“. Wir alle hoffen, dass die Impfungen gegen das Corona-Virus so rasch wie möglich die erhofften Wirkungen zeigen, damit wir endlich wieder den viel zitierten „Sommer wie damals“ mit Urlaub und Reisen und allem, was dazu gehört, genießen können.
Wer voller Sehnsucht jetzt in Corona-Zeiten schon seinen Urlaub bucht, sollte allerdings achtsam sein und noch ein paar unsichere Faktoren mit einkalkulieren. Denn nach wie vor gelten für fast alle Staaten der Welt Reisewarnungen! Mitunter kann daher später nicht kostenlos storniert werden.
Die Arbeiterkammer [AK] rät daher, eher kurzfristig Reisen zu buchen. Und wenn möglich, sollten sie unbedingt auch vertraglich ein kostenloses Storno bis zum Reiseantritt schriftlich vereinbaren. Achtung: Sagt hingegen der Veranstalter die gebuchte Reise ab, dann dürfen ihnen keine Stornokosten verrechnet werden!
Diese Punkte sollten sie unbedingt beachten, wenn sie jetzt ihren Urlaub buchen
Auch wenn wir es nicht gerne hören wollen, aber wie lange die Pandemie bedingten Einschränkungen noch in welcher Härte gelten, kann seriöser Weise zur Zeit niemand genau sagen. Alle, die trotz der Unsicherheiten jetzt ihren Urlaub buchen, sollten auf jeden Fall folgende Punkte berücksichtigen:
- Informieren sie sich über den aktuellen Stand der Sicherheits- und Reisewarnungen und die weitere Entwicklung in den einzelnen Ländern auf der Website des Außenministeriums. HIER finden sie alle länderspezifischen Reiseinformationen.
- Buchen sie nach Möglichkeit ihre Reisen eher kurzfristig und leisten sie keine zu hohen Vorauszahlungen. Die Anzahlung darf maximal 20 Prozent des Reisepreises betragen. Darüber hinausgehende Summen könnten nämlich im Fall der Insolvenz nicht abgesichert sein!
- Informieren sie sich unbedingt vor der Buchung über etwaige Stornogebühren bei einer Reise.
- Ideal wäre, wenn sie schriftlich mit dem Vertragspartner eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit bis zum Reiseantritt vereinbaren können.
- Bewahren sie unbedingt ihre Reiseunterlagen auf.
- Viele Reisestornoversicherungen haben eine Ausschlussklausel in den Verträgen im Falle einer Pandemie oder Epidemie. Die Versicherung übernimmt dann in der Regel keine anfallenden Stornokosten, die aus der Absage oder dem Storno einer Reise resultieren. Achten sie daher unbedingt auf entsprechende Vermerke im „Kleingedruckten“.
Darauf müssen sie bei Pauschalreisen aufpassen
Neben Individualreisen sind natürlich auch Pauschalreisen oft und gerne gebuchte Urlaubsvarianten. Hier finden sie einige Punkte, die sie bei der Buchung beachten sollten:
- Reisepreis retour
Wird die Reise vom Reiseveranstalter abgesagt, ist keine Stornogebühr fällig. Sie können den ganzen Reisepreis zurückverlangen. Sie müssen dabei auch keinen Gutschein oder Umbuchung akzeptieren. - Nicht kostenlos stornieren
Achtung, da in fast allen Ländern mit einer erhöhten Corona-Gefahr zu rechnen ist, müssen sie das bei ihrer Buchung mitten in der Corona-Krise miteinkalkulieren. Ein kostenloses Storno ist in diesen Fällen dann meistens ausgeschlossen. - Preisminderungsanspruch bei Mängeln
Wird die Reise mangelhaft durchgeführt, kann es eine Preisminderung im Rahmen der Gewährleistung geben. - Sicherer bei „Pannen“
Pauschalreisende sind besser abgesichert als Individualreisende. Sie haben bei Mängeln nur einen Ansprechpartner und ihre Reise ist insolvenzabgesichert.
Direktbuchungen und Buchungen über ausländische Plattformen
Wenn sie Flug und Unterkunft extra buchen, ist es ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu buchen. Buchungsplattformen bieten oft nur wenig oder keine Unterstützung und verrechnen oft hohe Servicegebühren. Wichtig: Cancelt das Unternehmen den Flug, dann ist der gesamte Ticketpreis zu erstatten. Sie müssen in diesem Fall keine Gutscheine oder Umbuchungsangebote akzeptieren.
Buchen sie eine Unterkunft online oder über eine Plattform im Ausland, gilt das jeweilige Landesrecht. Die Plattform ist in der Regel nur der Vermittler. Die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß allerdings schwierig.
Service
Zurzeit stellen sich für Konsumentinnen und Konsumenten wegen Covid-19 im Reisebereich viele Fragen. Einen umfassenden Überblick über telefonische Ansprechpartner und Online-Hilfen in Bezug auf reiserechtliche Fragen finden sie auch auf konsumentenfragen.at.
Als erste Anlaufstelle empfehlen wir die Corona-Reiserechts-FAQ des Europäischen Verbraucherzentrums im Verein für Konsumenteninformation, die Antworten auf häufig gestellte Fragen geben.
Aktuelle Information zu den Passagier- und Fahrgastrechten vor dem Hintergrund von Covid-19 bietet die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte auf ihrer Website.
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