Grundsätzlich ist es ja so, dass das Schengener Abkommen den Wegfall der Personenkontrollen am Großteil der inner-europäischen Grenzen regelt. Das heißt aber nicht, dass man deshalb ohne gültigen Reisepass reisen kann. Reisedokumente muss man immer mit haben! Welche Mythen und Missverständnisse rund um das Mitnehmen von Reisepass und Personalausweis sich sonst noch hartnäckig halten, lesen sie hier.
Falsch.
Reisende müssen sich innerhalb des Schengenraumes immer mit Pass bzw. gültigem Personalausweis ausweisen können.
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Falsch.
Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Reisepässe oder Personalausweise werden akzeptiert, da sie die Staatsangehörigkeit und Identität der Person belegen.
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Teilweise richtig.
Österreich hat „nur“ mit einzelnen Ländern ein Abkommen, das Reisen mit einem bis zu 5 Jahre abgelaufenem Reisepass erlaubt: Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn.
Auf Grund der aktuellen Grenzkontrollen ist es jedoch sehr ratsam, immer gültige Reisedokumente dabei zu haben. So kann zB bei Flugreisen aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Fluglinien Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
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Falsch.
Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein.
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Teilweise richtig.
Aktuell akzeptieren 40 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument für die Einreise. Für Reisen außerhalb Europas müssen länderspezifische Bestimmungen zu Reisepass bzw. Visum berücksichtigt werden.
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Falsch.
Der Notpass wird nur aus bestimmten Anlässen (zB Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern (zB USA, Türkei) gelten Sonderbestimmungen.
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Falsch.
Beide Länder gehören zwar (noch) zur EU, sind aber nicht Teil des Schengenraums. Deshalb gibt es Grenzkontrollen. Das Gleiche gilt auch für Rumänien und Bulgarien.
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Falsch.
Zwar gehören unsere Nachbarstaaten dem Schengenraum an, trotzdem kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.
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Falsch.
In einigen Ländern kann es bei der Einreise von Kindern oder Minderjährigen ohne gültiger Einverständniserklärung der Eltern zu Problemen kommen, egal ob sie in fremder Begleitung oder alleine reisen. In diesem Fall ist es nötig, eine Vollmacht am besten in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Vorlagen dafür finden sie zB online beim ÖAMTC.
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Falsch.
Auch Hunde oder Katzen brauchen einen „Pass“: den EU-Heimtierausweis für alle Auslandsreisen, erhältlich beim Tierarzt.
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(Bild: Pixabay.com)