Das Internet ist aus unserem Alltag nicht mehr weg zu denken. Doch neben den vielen angenehmen Dingen, die die digitale Welt mit sich bringt, gibt es auch Stolpersteine, wie zum Beispiel eine zunehmend aggressivere und irreführendere Werbung im Internet. Solchen Angeboten sollte man kritisch begegnen, um am Ende nicht von Zahlungsforderungen für ungewollte Produkte oder Services überrascht zu werden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich gibt Tipps gegen Online-Fallen und macht mit einem Video auf diese Gefahren aufmerksam.
Achtung vor Online-Fallen. Oft nur im ersten Moment gratis
Wer kennt sie nicht, diese – zumindest auf den ersten Blick – oft als gratis beworbene Angebote. Sie tauchen vorwiegend in sozialen Medien oder als Pop-Up-Werbung auf und sollen zu Impulskäufen verleiten. Und zwar ohne dass Konsumenten viel darüber nachdenken, ob sie das Produkt tatsächlich brauchen oder wollen. Wurde der Konsument vor dem Kauf allerdings nicht explizit auf mögliche Kosten bzw. eine langfristige Bindung hingewiesen, ist der Vertrag mitunter nichtig. Dann ist es wichtig, aktiv zu protestieren.
Wissen ist alles
Die Fähigkeit, Online-Fallen zu erkennen, und die Kenntnis der eigenen Rechte als Konsument sind der Schlüssel zu einer informierten Kaufentscheidung. Dennoch zeigt eine Studie des ECC-Net*, dass viele europäische Konsumenten nicht wissen, wie sie sich gegen Abo-Fallen wehren können. Oft ist ihnen nicht klar, dass es ein Rücktrittsrecht gibt sowie die Möglichkeit, ihren Kreditkartenanbieter um eine Rückbuchung des gezahlten Betrages (Chargeback) zu bitten.
Tipps gegen Abo-/ Online-Fallen
- Bei einer simplen Internetsuche stoßen sie vielleicht auf negative Erfahrungsberichte von anderen Konsumenten. Beachten sie, dass positive Rezensionen keine Garantie für eine problemlose Bestellung sind.
- Prüfen sie vor einem Abschluss, mit wem sie es zu tun haben. Suchen sie auf der offiziellen Website des Unternehmens nach den vollständigen Kontaktdaten, inklusive Postadresse und eMail Adresse.
- Prüfen sie außerdem auch, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Verlassen sie sich dabei nicht auf die Domain-Endung (.at, .de, etc.). Ihre Rechte sowie Möglichkeiten, ihnen zu helfen, hängen davon ab, ob das Unternehmen in einem EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island situiert ist.
- Bevor Sie persönliche Daten eingeben, prüfen sie ganz genau, ob sie dadurch einem Kauf oder einem Abo zustimmen.
- Bei der Bestellung einer Produktprobe muss klar sein, ob damit eine vertragliche Bindung einhergeht.
- Sie müssen nicht für ein Produkt zahlen oder dieses zurückschicken, wenn sie es nicht bestellt haben.
- Der Händler muss beweisen können, dass sie dem Kauf zugestimmt haben (Beweispflicht).
- Vergewissern sie sich, dass es sich um eine sichere Website handelt. Geben sie ihre Bankdaten oder Kreditkarteninformationen nur ein, wenn die URL mit „https://“ beginnt.
- Informieren sie ihre Bank über unzulässige Abbuchungen von ihrem Konto bzw. ihrer Kreditkarte und bitten sie um eine Rückbuchung (Chargeback).
- Und: Vertrauen sie ihrem Hausverstand! Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das vermutlich auch.
In diesem Video sehen sie nochmals kompakt zusammen gefasst, auf welche Gefahren, in Abo-/ Online-Fallen zu tappen, sie acht geben müssen.
Service
HIER finden sie zahlreiche Musterbriefe, die sie bei Problemen mit Kauf- und/ oder Abo-Abschlüssen im Internet verwenden können. Sie können sich aber auch jederzeit direkt an das EVZ wenden, wenn sie diesbezüglich Rat und Hilfe benötigen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) ist Mitglied des Netzwerks der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das Konsumenten bei grenzüberschreitenden Problemen mit Händlern in der EU hilft. Das Netzwerk besteht aus 30 Zentren in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen und Island.
* Die Studie beinhaltet eine quantitative Umfrage in den Ländern Schweden, Norwegen, Finnland, den Niederlanden, Belgien und Österreich. Diese sind innerhalb des ECC-Net am häufigsten von Abofallen betroffen.
(Bilder: Pixabay.com, Video: Youtube.com)