Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam – Feiertage, die nicht nur das Urlauberherz höher schlagen lassen. Oder anders formuliert: die perfekte Zeit, um noch schnell mal vor der heißen Hauptreisezeit ein paar Tage Kurzurlaub einzuschieben. Nicht verwunderlich, dass diese Feiertage viele nutzen, um mit dem Auto – oftmals in den Süden – zu verreisen. Grund genug, mal zu schauen, worauf Kurzurlauber achten sollten und wie sie sich vor unliebsamen Überraschungen schützen können.
Beliebte Ziele für den Kurzurlaub
Die beliebtesten Autoreiseziele sind – nicht nur, sondern auch für einen Kurzurlaub – immer noch Italien, Kroatien und Slowenien. Seit letztem Jahr verzeichnet unter anderem der ARBÖ Informationsdienst aber auch immer mehr Anfragen zu Reisen nach Deutschland und Ungarn.
Worauf Autofahrerinnen und Autofahrer in diesen Ländern besonders Acht geben müssen, hat der ARBÖ in fünf wichtigen und nützlichen Reisetipps zusammengefasst – damit sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Erholung und Entspannung!
Reisepass oder Personalausweis?
Eines dieser beiden Dokumente muss immer mit, denn – entgegen dem weit verbreiteten Irrglauben: der Führerschein alleine reicht nicht aus! Auch wenn es keine direkten Grenzkontrollen gibt, muss man sich im Landesinneren bei Kontrollen ausweisen können.
Prinzipiell gilt: Der Reisepass sollte nicht abgelaufen sein. Auch wenn für Nachbarländer wie Deutschland, Italien, Kroatien und Slowenien für Österreicher eine Ablauffrist von bis zu fünf Jahren gilt. In der Praxis kann ein abgelaufener Reisepass im Einzelfall beispielsweise bei Autovermietungen ein Grund dafür sein, kein Mietauto zu bekommen. Mietunternehmen entscheiden selbst, wem sie ein Auto vermieten. Der Personalausweis muss immer gültig sein.
Egal wie alt ihre Kinder sind, sie benötigen auf jeden Fall auch einen eigenen Pass. Kinderreisepässe (bis zum 12. Lebensjahr) müssen in jedem Land gültig sein – hier gibt es keine Ausnahmen. Wichtig: Bei der Mitnahme von fremden Kindern ist eine Vollmacht der Eltern nötig – das gilt auch für Enkelkinder!
Warnwesten und Ersatzlampensets
In Italien, Kroatien und Slowenien gilt eine Warnwestenpflicht für alle Insassen. In Österreich und Deutschland wird mindestens eine Warnweste benötigt – denn hier besteht die Trageverpflichtung ausschließlich für den Fahrer des Kraftfahrzeugs.
Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist in Italien, Slowenien und Kroatien vorgeschrieben. Ausnahmen bestehen hier für Fahrzeuge mit Xenon- und LED Scheinwerfern. Der ARBÖ empfiehlt allerdings auch in anderen Ländern, in denen Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben oder empfohlen ist, ein Ersatzlampenset mitzuführen.
Pickerl-Fristen beachten
Grundsätzlich gilt, dass die § 57a Begutachtung in allen EU- und EWR Staaten anerkannt wird.
Achtung: Im Ausland gelten die österreichischen Überziehungsfristen von bis zu vier Monaten nicht. In Kroatien gibt es sogar eine Gesetzgebung, die eine Überziehung ausdrücklich verbietet. Daher sollten sie nur mit gültigem Pickerl ins Ausland verreisen.
Die grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte dient als international anerkannter Versicherungsnachweis und ist bei der eigenen Haftpflichtversicherung erhältlich. Innerhalb Europas reicht das Kfz-Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine gültige Versicherung für das Fahrzeug besteht.
In der Praxis kann es in Einzelfällen aber vorkommen, dass bei Kontrollen im Ausland die Versicherungskarte verlangt wird. Daher empfiehlt der ARBÖ immer eine aktuelle Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Mautpflichten in Nachbarländer
Italien und Kroatien rechnen mit streckenbezogener Maut ab. Hier gibt es Mautstellen an den Autobahnen. Elektronische Bezahlungsarten im Vorfeld (Via Card oder Telepass) sind möglich. Anders ist es in Slowenien, hier gibt es „nur“ die Klebevignetten. Die Pkw-Maut in Deutschland ist derzeit noch nicht in Kraft. Alle gängigen Vignetten sind in den ARBÖ-Prüfzentren erhältlich.
Achten sie bei Reisen ins Ausland auch immer auf die Treibstoffpreise. Hier kann man sich unter Umständen noch einige Euro sparen.
Parken sie richtig
Der ARBÖ warnt weiter vor einer gängigen Methode in Slowenien und Kroatien, die zu unliebsamen Überraschungen führen kann. Bei Fahrten mit dem Auto sollten sie nämlich ganz genau darauf achten, wo sie ihr Fahrzeug abstellen. Informieren sie sich am besten vorab über die jeweils örtlichen Parkvorschriften.
Häufig kommt es zu Beschwerden von Urlaubern, die nach einem Aufenthalt in diesen beliebten Urlaubsländern Post der örtlichen Behörde zur Begleichung einer Parkstrafe bekommen – obwohl der Parkplatz vermeintlich legal war.
Service
Für weitere Länderinformationen, Auskünfte über Mautgebühren oder Spritpreise steht der ARBÖ-Informationsdienst unter der Telefonnummer 050 123 123 zur Verfügung. Wissenswertes finden sie auch im Internet unter www.arboe.at.
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