Pauschalreisen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Worauf ist bei Vertragsabschluss zu achten? Müssen Preisänderungen hingenommen werden? Welche Möglichkeiten haben Sie, um Probleme vor Ort zu lösen? Und was können Sie machen, wenn es bei der Reklamation und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche Schwierigkeiten gibt? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen inkl. der Möglichkeit, die aktuelle Broschüre des Sozialministeriums „Die Koffer sind gepackt“ down zu loaden.
Allen Anfang macht die Pauschalreise-Buchung
Pauschalreiseverträge können Sie im Internet oder im Reisebüro abschließen. Wichtig ist immer, dass Sie die Buchungsbestätigung genau durchsehen, und dass Sie kontrollieren, ob auch alle Sonderwünsche, etwa ein Zimmer mit Meerblick oder eine barrierefreie Dusche, aufgenommen worden sind. So können Sie allfällige Fehler umgehend klären.
Reiseveranstalter vorab prüfen
Manchmal kann es auf dem Weg zum Urlaub Stolpersteine geben. So kann es vorkommen, dass ein Reiseveranstalter in Konkurs geht. Bitter wäre es, wenn für den Urlaub auf die Seite gelegtes und lange im Voraus bezahltes Geld dann verloren geht. Noch schlimmer, wenn dadurch überraschend Probleme am Urlaubsort entstehen: Wenn zum Beispiel das Hotel vor Ort vom Reiseveranstalter nicht bezahlt wurde. Es ist also wichtig, dass Sie sich vor einem Vertragsabschluss vergewissern, ob der Reiseveranstalter über eine Insolvenzabsicherung verfügt, was für Pauschalreisen EU-weit vorgeschrieben ist. In Österreich dürfen Reisbüros von den Reisenden bis kurz vor der Abreise nicht mehr als 20% des Reisepreises als Anzahlung annehmen, damit das Absicherungssystem funktioniert.
Reiseantritt und Storno
Sollten vor dem Antritt der Reise am Urlaubsort unerwartete Ereignisse wie zB eine Naturkatastrophe oder politische Unruhen auftreten, haben Sie unter bestimmten Umständen das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren. Da die Beurteilung der Lage der Konsumenten im Einzelfall sehr komplex ist, wurde beim Verein für Konsumenteninformation VKI mit Unterstützung des Sozialministeriums eine eigene Service-Hotline „Gefahr am Urlaubsort“ eingerichtet, an die Sie sich für eine kostenlose Beratung wenden können. Die Telefonnummer lautet: 01 – 588 77 63.
Mängel melden und dokumentieren
Mängel während der Reise, etwa schmutzige Zimmer oder eine falsche Zimmerkategorie, sollten Sie umgehend dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort melden und um eine Verbesserung ersuchen. Gelingt es nicht die Mängel zu beheben, können Sie eine Preisminderung verlangen. Um den Urlaub genießen zu können und sich nicht während des Urlaubs mit dem Reiseveranstalter streiten zu müssen, genügt es, wenn Sie die Mängel melden und anhand von Fotos dokumentieren. So kann nach Ende der Reise versucht werden, die Angelegenheit mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Es kann auch zweckmäßig sein, wenn Sie sich Unterstützung von einer Konsumentenberatungsstelle holen. Wenn die Lösung mit dem Reiseveranstalter nicht gelingt, können Sie sich auch an die staatlich anerkannte Verbraucherschlichtung wenden, um eine Einigung zu erzielen.
„Die Koffer sind gepackt“ und Online-Infos
Informationen zu all diesen Themen, Rechtsquellen und Anlaufstellen für Ihre Fragen finden Sie in der neuen Broschüre „Die Koffer sind gepackt“ des Sozialministeriums. Der Einfachheit halber können Sie die Broschüre auch gleich ganz bequem HIER downloaden.
Außerdem finden Sie im Internet auch umfassende Informationen zum Thema unter www.konsumentenfragen.at.
(Bilder: Pixabay.com)