Darf ich am Berg mein Zelt aufschlagen? Darf ich in meinem Campingbus überall nächtigen wo es mir gerade gefällt? Wer in Österreichs Bergen wildcampen will, findet sich in einem Paragraphendschungel wieder. Anders als in Skandinavien gibt es hierzulande keine rechtliche Grundlage, die erlaubt, irgendwo im Nirgendwo ein Zelt aufzuschlagen. Bei uns sind die Regelungen eher restriktiv und es gibt zudem auch noch große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Wir habe daher hier für sie in Zusammenarbeit mit dem Alpenverein eine kurze Orientierungshilfe zusammengestellt.
In der Wildnis nächtigen – darf man das überhaupt?
Die guten Nachrichten zuerst: Nicht erst seit der Corona-Pandemie finden immer mehr Menschen Erholung in den Bergen. Die Bewegung an der frischen Luft und der Bergsport im Generellen haben viele positive Effekte auf Körper und Geist. Doch gleichzeitig nimmt auch der Nutzungsdruck auf die Alpen zu und führt manchmal auch außerhalb der bekannten Touristen-Hotspots zu Problemen. Das passiert immer dort, wo Menschen – beflügelt durch den individuellen Freiheitsdrang – das Bedürfnis verspüren, auch abseits der etablierten Infrastruktur “in der Wildnis“ zu nächtigen – doch ist das auch legal?
Campen im Wald
Das Forstgesetz 1975 [Bundesgesetz] sichert österreichweit zwar grundsätzlich die freie Betretbarkeit des Waldes zu, „das Lagern bei Dunkelheit, Zelten …“ ist davon aber ausdrücklich ausgenommen. Das heißt anders formuliert, das Campen im Wald ist in ganz Österreich verboten – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.
Campen im alpinen Ödland
„Für den Bereich oberhalb der Waldgrenze gibt es je nach Bundesland ganz unterschiedliche gesetzliche Regelungen,“ erklärt Liliana Dagostin, Leiterin der Abteilung Raumplanung und Naturschutz im Österreichischen Alpenverein. So ist in Kärnten, Niederösterreich und Tirol das Zelten außerhalb von Campingplätzen verboten. Bei Missachtung können sogar empfindlich hohe Strafen blühen. In Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und in Vorarlberg gibt es dagegen kein explizites landesweites Verbot des Wildcampens, die Gemeinden können jedoch Einschränkungen festlegen. Hier empfiehlt sich daher eine vorherige Abklärung am jeweiligen Gemeindeamt.
Falls Schutzgebiete wie zum Beispiel Nationalparks die auserkorenen Nächtigungsstandorte sein sollten, so platzt der Traum von der Nacht im Freien aber auch in diesen Bundesländern. Ansprechpartner•innen und Auskunftsstellen dafür sind zum einen die installierten Schutzgebietsbetreuungen sowie die Naturschutz-, und teilweise auch Tourismusabteilungen der entsprechenden Landesregierungen oder Bezirksverwaltungen [Bezirkshauptmannschaften].
Einen detaillierten Überblick über die gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden sie HIER.
Schutzhütte statt Wildcampen
Wer allerdings beispielsweise aufgrund einer Verletzung oder eines plötzlichen Schlechtwettereinbruchs zu einer Nacht im Freien gezwungen ist, hat keine negativen Konsequenzen zu befürchten. Das ungeplante alpine Biwakieren [Notbiwak] ist in ganz Österreich erlaubt. „Der Gebirgsraum ist ein ökologisch sensibler Bereich, an den unterschiedliche Nutzungsinteressen gestellt werden. Das ist der Grund für die eher restriktiven Regelungen in Österreich,“ begründet Dagostin die Sinnhaftigkeit der Einschränkungen.
Das Gute hierzulande: Bergsportlerinnen und Bergsportlern steht ein dichtes Netz an Schutzhütten zur Verfügung, dessen Erhalt zwar mit einem großen Aufwand verbunden ist, das aber kostengünstig – und zweifelsfrei legal – genutzt werden kann.
Wohin, wenn es drückt?
Der Alpenverein setzt auf Aufklärungsarbeit: „Unsere Kampagne RespektAmBerg macht sich für ein natur- und sozialverträgliches Miteinander am Berg stark und will etwaigen Konflikten so gut wie möglich vorbeugen,“ informiert Dagostin. Mit dazu gehört auch ein oft tabuisiertes Thema, das aber gerade beim Wildcampen oft im wahrsten Sinne des Wortes dringlich wird: Der Klogang am Berg. Der Alpenverein will dazu beitragen, den sensiblen Hochgebirgsraum zu schonen und Konflikte mit Lebensraumpartnern zu vermeiden. Unter dem Titel „Alles Wurst?!“ gibt der Alpenverein daher praktische Tipps für den Fall der Fälle.
Beispielsweise benötigen Papiertaschentücher bis zu fünf Jahre, ehe sie verrottet sind. Daher sollte man für den Fall der Fälle immer deutlich schneller verrottendes Klopapier dabei haben. Außerdem sollte man beim Verrichten seiner Notdurft zu Bächen, Seen und Tümpel Abstand halten und diese nach Möglichkeit einschaufeln, unter Steinen/ Zweigen verstecken oder im Tal entsorgen.
Weitere Informationen zum Thema | Überblick
- Kampagne RespektAmBerg.
- Alle Schutzhütten im Überblick: www.alpenverein.at/huetten
- Gesetzliche Regelungen in den Bundesländern finden sie HIER.
- Kampagne „Alles Wurst?!“ zum Klogang am Berg
(Bilder: AdobeStock (2x), Archiv Alpenverein)