Campingurlaube erleben heuer angesichts der Corona-Krise einen Aufschwung, besonders im eigenen Land. Trotz maximaler Flexibilität und Naturnähe: macht man sich mit dem Wohnmobil, Wohnwagen oder Zelt auf den Weg, sollte man wissen, wo genau Camping überhaupt erlaubt ist, Stichwort Wildcampen. „Ob mit dem Zelt mitten im Wald oder mit dem Campingfahrzeug am Straßenrand: In Österreich ist das freie Stehen bzw. Übernachten abseits der offiziellen Campingplätze großteils verboten und kann mitunter hohe Strafen nach sich ziehen. Die konkreten Regelungen und Strafhöhen sind außerdem in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich“, sagt Tomas Mehlmauer, Präsident des Österreichischen Camping Clubs [ÖCC].
Sollte man beim Wildcampen in einem Naturschutzgebiet, Nationalpark oder Sonderschutzgebiet erwischt werden, können die Strafen bis zu 14.500 Euro betragen. „In Österreich wird zwar durchaus kontrolliert, solch hohe Strafen sind aber eher eine Seltenheit“, stellt der Experte klar. „Wer sich rücksichtsvoll verhält und vor allem vorab informiert, zum Beispiel bei der jeweiligen Gemeinde oder Touristeninformation, kann Strafen vermeiden.“
Damit sie sich schon vorab richtig darauf einstellen können, wo was hinsichtlich Campen erlaubt ist, haben wir hier für sie einen kurzen Überblick zusammen geschrieben.
Wo Wildcampen erlaubt ist – die Camping-Regelungen der Bundesländer im Überblick
Kärnten
Kärnten gehört zu den beliebtesten Reisezielen für Camper. Gemäß dem dortigen Naturschutzgesetz ist es in der freien Landschaft allerdings verboten, außerhalb von Campingplätzen und auch auf sonstigen Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen. Missachtet man das Verbot, drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 Euro.
Niederösterreich
Gemäß niederösterreichischem Naturschutzgesetz, ist das Auf- und Abstellen von Wohnwägen, Wohnmobilen oder mobilen Heimen im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen verboten. Wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich strafbar – ein Verstoß wird mit bis zu 14.500 Euro geahndet.
Wien
„In der Bundeshauptstadt ist laut Kampierverordnung freies Stehen abseits der offiziellen Campingplätze verboten. Es drohen Strafen bis zu 700 Euro„, sagt der ÖCC-Experte.
Burgenland
Im Burgenland ist das Zelten mit weniger als zehn Personen für maximal drei Nächte gestattet. Das freie Stehen mit dem Wohnmobil ist jedoch nicht gestattet und kann mit Strafen von bis zu 3.600 Euro geahndet werden.
Oberösterreich
Laut oberösterreichischem Tourismusgesetz ist Zelten und Übernachten für den „Fußwanderverkehr“ im alpinen Ödland oberhalb der Baumgrenze und außerhalb von Weidegebieten erlaubt. Ansonsten gibt es für Oberösterreich keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen.
Salzburg und Vorarlberg
Ob und in welcher Höhe Strafen für Wildcampen geltend gemacht werden, wird in Salzburg und in Vorarlberg von dem Bürgermeister der jeweiligen Gemeinde bestimmt. Daher unbedingt vorab in der jeweiligen Gemeinde informieren.
Steiermark
Für die Steiermark gibt es keine Bestimmungen, die sich ausdrücklich auf die Zulässigkeit oder das Verbot des Campens beziehen. Es ist allerdings ratsam, sich für das freie Stehen die Genehmigung der Behörden einzuholen.
Tirol
„Das Campieren außerhalb von Campingplätzen ist gemäß Tiroler Campinggesetz verboten. Sonst droht eine Strafe von bis zu 220 Euro„, weiß der ÖCC-Experte. Kommen Verstöße gegen das Abfallwirtschafts-, das Naturschutz-und das Feldschutzgesetz hinzu, sind Strafen im hohen dreistelligen oder sogar vierstelligen Bereich fällig.
Auf Privatboden und im Wald ist Zustimmung erforderlich – Umsicht ist wichtig
Für ganz Österreich einheitlich geregelt ist Folgendes: Auf privaten Grundstücken darf nur mit Erlaubnis des Eigentümers übernachtet werden – das gilt auch für Waldgebiete. Zwar sichert das Forstgesetzes jedem die freie Betretbarkeit des Waldes zu, allerdings ist das Lagern bei Dunkelheit und Zelten davon klar ausgenommen und daher verboten. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Grundeigentümers vor.
Übrigens: Das bloße „Pausieren“ in Fahrzeugen außerhalb von Campingplätzen ist nur erlaubt, wenn es darum geht, dass der Lenker/ die Lenkerin wieder fahrtauglich wird. In Regionen wie Wien und Tirol gibt es allerdings auch diesbezüglich Einschränkungen.
Wichtig und eigentlich selbstverständlich ist jedenfalls: „Wo Camping erlaubt ist, sollte man jedenfalls umsichtig sein, also zum Beispiel keinen Müll hinterlassen und kein Feuer machen„, rät Experte Mehlmauer abschließend.
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