„Recht haben“ heißt noch lange nicht „Recht bekommen“. Sein Recht durchzusetzen, kann sehr kostspielig sein und birgt nicht zu unterschätzende Risiken. Ein verlorener Prozess hat meist hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge, und selbst bei einem Obsiegen sind manchmal nicht alle Kosten gedeckt. Eine klug gewählte Rechtsschutzversicherung kann hier zumindest die finanziellen Sorgen abnehmen. Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe „Reden wir über Geld!“ erklärt unter dem Titel „Recht haben kostet“, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung achten müssen.
Rechtsrisiken, die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können
In unserer modernen Gesellschaft sind fast alle Bereiche unseres Zusammenlebens rechtlich geregelt. Dementsprechend breit und vielfältig sind die Rechtsrisiken, die durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden können: Arbeitsrecht, Wohn- und Mietrecht, Schadenersatz- und Strafrecht sind nur einige wenige Beispiele hierfür. Kaum jemand ist aber allen rechtlich möglichen Risiken ausgesetzt, dementsprechend bieten Rechtsschutzversicherungen eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsschutz-Bausteine an, die zum einen individuell zusammengesetzt werden können, zum anderen bereits in Paketen zusammengefasst sind. Diese können erweitert oder auch eingeschränkt werden. Hier gilt es Doppelversicherungen zu vermeiden, da oft etwa Kreditkarten, Clubmitgliedschaften oder gesetzlich verpflichtende Interessenvertretungen bereits spezifische Rechtsschutzfelder abdecken.
»Genau« schauen, welche Kosten gedeckt sind
Besonders wichtig ist auch, genau zu schauen, welche Kosten tatsächlich gedeckt sind: nur die Rechtsanwaltskosten oder auch die Verfahrenskosten, nur vor Gericht oder auch gegenüber Verwaltungsbehörden; sind auch die Kosten für Sachverständige, Gutachten, Dolmetscher und Zeugen enthalten; sind Kosten der Gegenseite inbegriffen, wenn eine Zahlungsverpflichtung erwächst? Welche Rechte und Pflichten kommen dem Versicherten zu: freie Anwaltswahl? Sind bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten ausgenommen [oft etwa Erbstreitigkeiten; Risiken aus Glücksspiel, Scheidung und Krieg können etwa grundsätzlich nicht versichert werden]? Gibt es einen Selbstbehalt? Bestehen Wartezeiten für bestimmte Rechtsgebiete? Ist die Versicherungssumme mit einem Höchstbetrag gedeckelt und ist dieser gegebenenfalls angemessen?
Werden sie sich klar, welche Rechtsrisiken sie absichern möchten
Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend können sie verschiedene Rechtsbereiche wählen. Häufig werden Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Wohn- und Mietrecht oder Schadenersatz- und Strafrechtsschutz gewählt. Manche Rechtsbereiche können nur in Kombination mit anderen abgeschlossen werden. Fragen sie bei Ihrem Versicherungsberater nach und vergleichen sie unbedingt mehrere Angebote!
Welche Kosten übernommen werden, ergibt sich aus ihrem Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Üblicherweise sind das Rechtsanwaltskosten, Vorschüsse und Gebühren für das Verfahren vor Gericht und Verwaltungsbehörden sowie für Sachverständige, Dolmetscher und Zeugen und die Kosten der Gegenseite im Zivilprozess, wenn eine Zahlungsverpflichtung besteht. Außerdem etwaige Reisekosten und darlehensweise auch Strafkautionen bis zur Höhe der Versicherungssumme, jeweils soweit sie für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind.
Übersehen sie folgende Themen auf keinen Fall
Anwaltsauswahl
In der Regel haben sie das Recht, ihren eigenen Anwalt zu wählen. Es kann aber im Vertrag vereinbart werden, dass dieser den Kanzleisitz am Ort oder im Sprengel des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Verwaltungsbehörde haben muss.
Ausschlüsse
Bestimmte Arten von Rechtsstreitigkeiten [zum Beispiel Erbstreitigkeiten] sind häufig von der Deckung ausgeschlossen. Manche Gefahren kann man gar nicht versichern – etwa Glücksspiel, Scheidung und Krieg.
Selbstbehalt
Oft ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vorgesehen, deren Höhe stark variieren kann. Informieren sie sich, damit es nicht zu unliebsamen Überraschungen kommt!
Wartezeiten
Für bestimmte Rechtsgebiete können Wartezeiten bestehen, das heißt, der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer bestimmten Zeit.
Deckungssumme
Die maximale Summe, die die Versicherung im Schadensfall übernimmt, sollte den potenziellen
Risiken angemessen sein.
Ihre Versicherung in Anspruch nehmen
Im Versicherungsfall, also wenn die im Vertrag beschriebene und von der Versicherung übernommene Gefahr eintritt, gilt: Kontaktieren sie rasch ihre Versicherung, wenn sie Rechtshilfe benötigen. Das Versicherungsunternehmen muss sie binnen zwei Wochen über ihre Pflichten informieren. Nachdem sie die geforderten Unterlagen und Informationen vollständig vorgelegt haben, muss die Versicherung binnen zwei Wochen den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen oder ablehnen. Eine Ablehnung ist zu begründen. Sollten sie und ihr Versicherer unterschiedlicher Meinung über das Vorgehen und die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung sein, können sie ein Schiedsgutachterverfahren in Anspruch nehmen.
Diese und viele weitere Fragen zum Thema Rechtsschutzversicherung erklärt und beantwortet die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld!“ in klarer, einfacher und leicht verständlicher Sprache auf übersichtlichen zwei DIN-A4-Seiten.
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